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Nachlassräumung nach einem Todesfall

Nach einem Todesfall gehört leider oft auch die Räumung der Wohnung dazu. Wir besprechen vor Beginn mit den Auftraggebenden, wie wir vorgehen, und arbeiten diskret und sorgfältig.

Wir besichtigen die Wohnung und besprechen mit Ihnen, was geräumt werden soll.

Was Ihnen persönlich wichtig ist

Was möchten Sie behalten? Nennen Sie uns vor der Räumung die persönlichen Gegenstände, nach denen wir suchen sollen.

Auf Wunsch legen wir Briefe, die wir finden, für Sie zur Seite. Nach bestimmten Briefen, Karten oder Notizen suchen wir gezielt, wenn Sie das wünschen und sie beschreiben.

  • Fotos: Auf Wunsch legen wir Familienalben und einzelne Fotos, die wir finden, für Sie zur Seite.
  • Schmuck: Ein persönliches Schmuckstück, das Sie behalten möchten, nehmen wir nach vorheriger Vereinbarung vom Ankauf aus.
  • Unterlagen: Auf Wunsch legen wir Dokumente, die wir finden, für Sie zur Seite. Nach bestimmten Unterlagen suchen wir gezielt, wenn Sie das wünschen und sie vorher nennen.
  • Übergabe: Wir vereinbaren, wer die bereitgelegten Gegenstände erhält. Auch die Schlüsselübergabe sprechen wir vorher ab.

So gehen wir vor

  1. Kontakt

    Teilen Sie uns die Adresse mit. Fotos helfen bei der ersten Einschätzung.

  2. Besichtigung

    Wir besichtigen die Räume und erstellen eine schriftliche Offerte.

  3. Beauftragung

    Wir klären, wer beauftragen darf, und vereinbaren den Räumungstermin.

  4. Räumung

    Wir transportieren den Hausrat ab. Was Sie behalten, stellen wir separat bereit.

  5. Übergabe

    Wir übergeben die Räume besenrein und dokumentieren sie mit Fotos.

Sie möchten oder können nicht vor Ort sein?

Wir können die Wohnung ohne Ihre Anwesenheit räumen. Den Zugang und die Arbeiten stimmen wir vorher mit Ihnen ab. Zum Abschluss erhalten Sie Fotos der geräumten Räume.Wir besprechen die Räumung per Telefon oder E-Mail und schicken Ihnen danach Fotos.

Jemand kann uns die Wohnung öffnen

Eine von Ihnen benannte Person kann uns die Wohnung öffnen. Alternativ vereinbaren wir, wie wir die Schlüssel erhalten.

Fragen zur Nachlassräumung

Müssen wir vorher etwas aussortieren?

Nein. Nennen Sie uns bei der Besichtigung, was Sie behalten möchten: Wir halten es in der Offerte fest, nehmen es vom Ankauf aus und legen es für Sie bereit.

Was kostet eine Nachlassräumung?

Nach der Besichtigung erhalten Sie eine schriftliche Festpreis-Offerte. Verwertbaren Hausrat kaufen wir an, wenn Sie darüber verfügen dürfen, und ziehen den Kaufpreis ab.

Wie schnell kann die Wohnung leer sein?

Nennen Sie uns den Abgabetermin bei der Anfrage. Nach der Besichtigung sagen wir Ihnen, wann wir räumen können.

Ist die Endreinigung inbegriffen?

Nein, wir übergeben die Wohnung besenrein. Die Endreinigung buchen Sie separat. Mehr zur Endreinigung.

Wer darf die Räumung beauftragen?

Für die Anfrage brauchen Sie keine Erbbescheinigung. Vor Beginn klären wir, wer beauftragen darf: bei mehreren Erben alle gemeinsam oder eine bevollmächtigte Person, bei Willensvollstreckung die eingesetzte Person. Weitere Informationen: Erbengemeinschaft und Willensvollstreckung.

Was gilt während der Ausschlagungsfrist?

Geräumt wird erst, wenn die Erbenlage geklärt ist. Eine Besichtigung und eine Offerte sind vorher möglich. Wer während der dreimonatigen Ausschlagungsfrist Sachen aus dem Nachlass verkauft oder wegwirft, kann das Recht verlieren, die Erbschaft auszuschlagen. Merkblatt zur Erbausschlagung.
Die ersten Schritte nach dem Todesfall

Nachlassräumung anfragen

Nennen Sie uns die Adresse und die Räume, die geräumt werden sollen. Vorbereiten müssen Sie nichts.