Ratgeber zu Räumung und Nachlass
Wir erklären Fristen, Mietrecht, Entsorgung und Wertanrechnung mit Blick auf die Praxis im Kanton Zürich. Vieles davon kommt nach einem Todesfall auf Angehörige zu. Auch wer selbst umzieht oder einen Haushalt auflöst, erfährt hier, was Uhren, Werkzeug und Möbel heute noch wert sind.
Erbrecht & Fristen 9
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Erbbescheinigung: Was darf man vorher räumen oder verkaufen? Ohne Erbbescheinigung dürfen Erben den Nachlass sichern, aber nicht darüber verfügen. Verkauf, Kontozugriff und Räumung warten, bis das Einzelgericht die Bescheinigung ausgestellt hat und kein Inventar mehr offen ist. -
Todesfall: Wer muss die Wohnung räumen, und wer zahlt? Die Wohnung räumt, wer erbt, und die Kosten trägt der Nachlass. Wer ausschlägt, muss weder räumen noch zahlen; dann übernimmt das Konkursamt. -
Wohnung räumen ohne Erben oder nach Ausschlagung Schlagen alle nächsten Erben aus, liquidiert das Konkursamt den Nachlass, verwertet und entsorgt den Inhalt. Bis dahin darf niemand etwas aus der Wohnung entfernen, sonst gilt die Erbschaft als angenommen. -
Wohnungsauflösung nach Todesfall: Rechtslage Schweiz Erbengemeinschaft, Ausschlagungsfrist, Siegelung, Mietvertrag und Haftung: Die Regeln des ZGB und des OR bestimmen, wer wann räumen darf und wer bezahlt. -
Erbengemeinschaft und Räumung: Wer entscheidet, wer zahlt Eine Räumung braucht die Zustimmung aller Erben. Fehlt sie, gibt es drei Wege: Einigung, Erbenvertreter oder Willensvollstreckung. -
Wohnung gesiegelt: Was Erben jetzt wissen müssen Die Siegelung ist eine Sicherungsmassregel und bedeutet keinen Verdacht. Sie hält den Zustand der Wohnung fest, bis die Erbenlage geklärt ist, und verhindert bis dahin jede Räumung. -
Öffentliches Inventar: Der Zwischenweg für unsichere Erben Ist unklar, ob ein Nachlass überschuldet ist, hilft das öffentliche Inventar bei der Entscheidung. Voraussetzung ist, dass die Monatsfrist eingehalten wird. -
Erbschaft ausschlagen: Frist, Folgen und die Wohnung Die Ausschlagungsfrist beträgt drei Monate. Wer in dieser Zeit Nachlassgegenstände entsorgt oder verkauft, verliert das Ausschlagungsrecht, auch ohne es zu wissen. -
Nach dem Todesfall: Checkliste für die ersten 30 Tage In den ersten Wochen nach einem Todesfall gilt eine klare Reihenfolge. Wer sie kennt, vermeidet Fristversäumnisse und räumt die Wohnung nicht zu früh.
Räumung & Ablauf 3
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Wohnung auflösen beim Heimeintritt: Zeitplan, Recht, Checkliste Beim Heimeintritt sind Fragen zu Wohnung, Möbeln, Post und Vermögen gleichzeitig zu klären. Der Beitrag behandelt Reihenfolge, gesetzliche Fristen, Vertretung bei Urteilsunfähigkeit und Kosten. -
Messie-Wohnung räumen: Vorgehen, Diskretion, Kosten Vermüllte Wohnungen erfordern besondere Vorbereitung, Schutzmassnahmen und Nachbehandlung. Diskretion ist dabei wichtiger als Tempo. -
Räumungsfirma auswählen: Elf Warnsignale Die Räumungsbranche hat keine Zutrittsschranke. Elf Punkte zeigen, woran Sie seriöse und unseriöse Anbieter erkennen.
Kosten & Wertanrechnung 5
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Nachlass verkaufen in der Schweiz: Möbel, Schmuck, Münzen Verkäuflich ist, was einen Markt hat, etwa Uhren, Gold, Designklassiker und geordnete Sammlungen. Der Verkaufsweg hängt vom Wert ab. Die Erbengemeinschaft entscheidet gemeinsam. -
Räumungskosten im Nachlass: Schulden, Steuern, Verrechnung Die Räumungsrechnung ist eine Erbgangsschuld: Sie mindert den Nachlass, auf dem die Erbschaftssteuer berechnet wird. In der Einkommenssteuer der Erben ist sie nicht abziehbar. -
Wie Sie herausfinden, was Ihre Räumung kostet Die Zimmerzahl sagt wenig über den Räumungsaufwand aus. Eine Preisliste hilft deshalb kaum weiter. So erhalten Sie einen Preis, der am Räumungstag noch gilt. -
Was im Nachlass wirklich Wert hat Wie Sie Gegenstände einordnen, geeignete Vergleiche finden und den Aufwand eines Verkaufs berücksichtigen. -
Wertanrechnung: Wie sie funktioniert, woran Sie sie prüfen Die Wertanrechnung muss als eigener Posten mit Schätzwert in der Offerte stehen. Sonst lässt sie sich nicht überprüfen.
Entsorgung 6
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Brauchbares aus dem Haushalt: Was sich spenden oder verkaufen lässt Vieles muss nicht in den Container. Gut erhaltene Dinge lassen sich weitergeben, Textilien und Wertstoffe gehören in die Sammlung. Was Sie prüfen sollten, bevor Sie etwas abgeben. -
Elektrogeräte und Batterien entsorgen: Zuerst die Daten löschen Elektrogeräte und Batterien nehmen Handel und Sammelstellen zurück. Die Daten darauf löschen Sie vorher selbst, denn gewöhnliches Löschen entfernt sie nicht. -
Sonderabfall und Asbestverdacht in der Wohnung: Wer entsorgt? Sonderabfall geben Sie nur an Stellen ab, die ihn annehmen dürfen. Bei Asbestverdacht fassen Sie nichts an und lassen das Material von Fachleuten klären. -
Wohnungsräumung: Was passiert mit den Sachen? Behalten, verkaufen, spenden oder entsorgen: Wir vereinbaren vorab, was wohin geht. Auf Wunsch legen wir Dokumente, Briefe und Fotos, die wir finden, zur Seite und geben sie Ihnen. -
Entsorgung im Kanton Zürich: Was wohin gehört Getrennte Abfallarten sind günstiger als gemischter Abfall. Ein Überblick über Rücknahmesysteme, Recyclinghöfe und die Pflichten bei Sonderabfällen. -
Dokumente im Nachlass: Was aufbewahren, was vernichten Nicht alle Unterlagen müssen Sie aufbewahren. Wichtige Dokumente wegzuwerfen, kann jedoch teuer werden. Eine Übersicht nach Kategorien mit konkreten Fristen.
Miete & Übergabe 3
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Wohnung nach Todesfall renovieren: Was Erben schulden Geschuldet ist der Zustand nach vertragsgemässem Gebrauch, kein Neuzustand. Normale Abnutzung zahlt die Vermieterschaft. Für Schäden gilt der Zeitwert nach Lebensdauertabelle. -
Wohnungsübergabe: Was «besenrein» wirklich verlangt Geschuldet ist der Zustand aus vertragsgemässem Gebrauch, kein Neuzustand. Normale Abnutzung trägt die Vermieterschaft. Die Lebensdauertabelle begrenzt, was Sie für Schäden zahlen. -
Mietwohnung nach einem Todesfall kündigen Erben können mit dreimonatiger Frist auf den nächsten gesetzlichen Termin kündigen. Mit einem zumutbaren Nachmieter endet die Mietpflicht früher. Das spart oft mehrere Monatsmieten.
Schicken Sie uns erste Fotos
Fotografieren Sie die Räume, die Sie räumen lassen möchten, und schicken Sie uns die Bilder. Sie müssen dafür nichts vorbereiten oder aufräumen. So können wir den Aufwand besser einschätzen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.
