Bei einer Wohnungsräumung fallen fünf bis zehn verschiedene Abfallarten an. Ihre saubere Trennung bestimmt einen erheblichen Teil der Entsorgungskosten. Gemischter Abfall ist die teuerste Kategorie. Das wirkt sich direkt auf die Räumungsofferte aus.
Das Verursacherprinzip
In der Schweiz gilt das Verursacherprinzip. Kehricht wird über Gebührensäcke oder Gebührenmarken finanziert, Recyclingfraktionen häufig über vorgezogene Gebühren beim Kauf. Wer trennt, zahlt weniger.
Bei einer Räumung kostet jeder Kubikmeter Wertstoff weniger als ein Kubikmeter Kehricht.
Die Fraktionen im Einzelnen
Sperrgut
Alles, was nicht in einen Gebührensack passt und nicht verwertbar ist: Möbel, Matratzen, Teppiche, grosse Kunststoffteile.
In der Stadt Zürich wird Sperrgut mit Sperrgutmarken versehen und zu den bekannten Terminen abgeholt oder direkt zu den Entsorgungsstellen gebracht. In den übrigen Gemeinden regeln die kommunalen Entsorgungsstellen das Vorgehen. Die Systeme unterscheiden sich; prüfen Sie die Website Ihrer Gemeinde.
Bei einer Räumung übernimmt die Firma diesen Teil und rechnet die Entsorgungsgebühren ab. Achten Sie darauf, dass sie in der Offerte enthalten sind oder extra dastehen.
Elektro- und Elektronikgeräte
Die Entsorgung ist kostenlos, weil sie über die vorgezogene Recyclinggebühr beim Kauf bereits bezahlt ist. Verkaufsstellen müssen Geräte ihres Sortiments zurücknehmen, unabhängig davon, wo sie gekauft wurden.
Das betrifft Kühlschränke, Waschmaschinen, Herde, Fernseher, Computer, Radios, Telefone, Leuchten, Elektrowerkzeug und Spielzeug mit Elektronik.
Löschen Sie Datenträger vorher. Computer und Smartphones enthalten personenbezogene Daten, die nicht mit dem Gerät die Wohnung verlassen sollten.
Metall
Altmetall hat einen Materialwert und wird von Recyclinghöfen und Schrotthändlern angenommen. Bei grösseren Mengen, etwa Werkstattbeständen, Metallmöbeln oder Geländern, ist eine Gutschrift möglich.
Karton, Papier, Glas, PET, Alu
Papier und Karton gehen an kommunale Sammlungen und Sammelstellen. Bei Räumungen fallen grosse Mengen an. Papier mit personenbezogenen Daten gehört in die Aktenvernichtung, nicht ins Altpapier.
→ Dokumente im Nachlass: aufbewahren oder vernichten
Sonderabfälle
Sonderabfälle dürfen nur über bewilligte Annahmestellen entsorgt werden. Für den Transport gelten die Vorschriften der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen.
Typische Sonderabfälle aus Haushalten:
- Farben, Lacke, Verdünner, Lösungsmittel
- Altöl, Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel
- Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel
- Batterien und Akkus
- Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen
- Chemikalien aller Art, auch alte Fotochemie
- Feuerlöscher, Druckgasflaschen
- Quecksilberthermometer
Verkaufsstellen müssen Sonderabfälle aus ihrem Sortiment zurücknehmen. Grössere Mengen gehen an die Sonderabfall-Sammelstellen. Im Kanton Zürich informieren die kantonalen Stellen und die Gemeinden über Standorte und Sammeltage.
Medikamente nehmen Verkaufsstellen an, teilweise gegen Entgelt. Sie gehören weder in den Kehricht noch ins Abwasser. Bei Nachlässen fallen oft mehrere Kilogramm an.
Bei Asbestverdacht gilt besondere Vorsicht. In Häusern, die vor 1990 gebaut wurden, ist mit asbesthaltigen Materialien zu rechnen. Demontieren Sie bei Verdacht nichts selbst. Es braucht eine Abklärung und, je nach Ergebnis, einen spezialisierten Betrieb. Wir stoppen dann die Räumung und klären ab. Nur in solchen Fällen kann bei uns ein Termin ausfallen.
Bauschutt und Sanitärkeramik
Gehören nicht in den Kehricht. Bei Rückbauten in Mietwohnungen, etwa einem selbst eingebauten Boden oder einer entfernten Wand, fällt Bauschutt an, der separat entsorgt wird. Er wird nach Gewicht abgerechnet und ist ein häufig unterschätzter Kostenpunkt.
Textilien und Schuhe
Tragbare Kleidung geht an Sammlungen. Nicht mehr tragbare Textilien werden ebenfalls verwertet. Kleidersammlungen nehmen sie an, sofern sie sauber und trocken sind.
Bei Nachlässen gehen wir mit Kleidung sorgfältig um. Vor der Abgabe prüfen wir Taschen und Futter: Bargeld und Schmuck im Kleiderfutter gehören zu den häufigsten Funden.
Warum Trennung die Offerte senkt
Ein Rechenbeispiel für eine 4.5-Zimmer-Wohnung mit 45 m³ Räumgut:
| Vorgehen | Entsorgungsanteil |
|---|---|
| Alles als Mischabfall | 45 m³ zum höchsten Tarif |
| Getrennt: Metall, Elektro, Karton, Textil, Sperrgut | ca. 25 m³ Sperrgut, Rest günstiger oder kostenlos |
Deshalb trennen wir direkt in der Wohnung und laden getrennt.
Eine Firma, die alles in einen Container wirft, kalkuliert entweder teurer oder entsorgt nicht korrekt.
Entsorgungsnachweise
Für Privatkunden sind Nachweise nicht vorgeschrieben, eignen sich aber zur Prüfung der Firma. Fragen Sie vor dem Auftrag, welche Belege sie liefert, und lassen Sie die Antwort in die Offerte schreiben.
An Sammelstellen für gemischte Fraktionen entsteht oft kein Beleg für den einzelnen Auftrag. Wenn Sie einen Nachweis brauchen, geben Sie deshalb früh den Verwendungszweck an.
Was Sie selbst vorbereiten können
Wenn Sie vor der Räumung Zeit haben, senkt das die Kosten spürbar:
- Stellen Sie Sonderabfälle zusammen. Ein Karton mit Farben, Batterien und Chemikalien aus Keller und Putzschrank genügt.
- Sammeln Sie Medikamente und bringen Sie sie in die Apotheke.
- Legen Sie Elektrokleingeräte in eine Kiste für die kostenlose Rückgabe.
- Sortieren Sie tragbare Kleidung aus, wenn Sie sie spenden möchten.
- Trennen Sie Papier in «vernichten» und «Altpapier».
Das sind zwei bis drei Stunden Arbeit, und sie machen sich in der Offerte bemerkbar.
Häufige Fragen zu diesem Thema
Was kostet die Entsorgung von Elektrogeräten in der Schweiz?
Wohin mit alten Farben, Lösungsmitteln und Medikamenten?
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an: 076 606 22 83.