Räumungsofferten sind schwer zu vergleichen, weil kaum zwei gleich aufgebaut sind. Eine nennt nur den Gesamtpreis, eine andere führt mehrere Positionen auf. Ob sie dieselben Leistungen enthalten, ist daraus nicht ersichtlich.
Der Preis für die Räumung Ihrer Wohnung wird bei der Besichtigung ermittelt. Hier erfahren Sie, wie Sie ihn erhalten und woran Sie erkennen, ob er am Räumungstag noch gilt.
Warum niemand eine seriöse Preisliste veröffentlichen kann
Zwei Wohnungen mit gleich vielen Zimmern können sehr verschieden sein. In der einen kam seit dem Auszug der Kinder wenig hinzu. In der anderen lagern in Keller und Estrich Gegenstände aus vierzig Jahren. Eine Preisliste nach Zimmerzahl passt auf keine von beiden.
Wer am Telefon trotzdem einen Preis nennt, rät. Dafür gibt es zwei Richtungen: zu tief, um den Auftrag zu erhalten und später mehr zu verrechnen, oder zu hoch, mit einem Aufschlag für alles, was niemand gesehen hat. In beiden Fällen zahlen Sie.
Wie Sie zu einer verbindlichen Zahl kommen
Schicken Sie ein paar Fotos pro Raum, ein kurzes Video vom Keller, die Adresse und Ihren Wunschtermin. Das genügt, um einzuschätzen, ob ein Fahrzeug oder zwei nötig sind.
Danach besichtigt jemand alle Räume, auch Estrich, Garage und Gartenhaus. Bei einer Wohnung dauert das selten länger als eine Stunde. Wer ohne Besichtigung offeriert, hat sich den Preis ausgedacht.
Nach der Besichtigung erhalten Sie die Offerte mit einem Festpreis für alle aufgeführten Leistungen. Bei uns ist die Besichtigung unverbindlich. Die Offerte entsteht vor Ort, damit Sie sie vor Ihrer Zusage in Ruhe lesen können.
Was in der Offerte stehen muss
Damit Sie zwei Offerten vergleichen können, müssen beide dieselben Punkte nennen:
- was geräumt wird, mit Keller, Estrich, Garage und Aussenbereich
- welche Räume und Gegenstände ausdrücklich ausgenommen sind
- die Entsorgung nach Fraktionen, Sonderabfall separat
- die Wertanrechnung mit eigenem Betrag
- Termin, Uhrzeit, geplante Dauer und wer den Schlüssel zurückgibt
- die gewünschte Endreinigung als separate Position mit den enthaltenen Räumen und Flächen
- MWST-Ausweis und UID der Firma
- die Zahlungskonditionen, einschliesslich des Zahlungstermins und einer vereinbarten Wertanrechnung
Vergleichen Sie zuerst diese Punkte, danach die Endsumme. Ist eine Offerte deutlich tiefer, fragen Sie nach fehlenden Leistungen. Diese erklären meistens den Preisunterschied.
Wie sich die Wertanrechnung auswirkt
Bei der Besichtigung wird der Wert verkäuflicher Gegenstände geschätzt und vom Räumungspreis abgezogen. Es gibt einen Gesamtbetrag für das, was sich verwerten lässt, keine Einzelbeträge. Er steht bei der Besichtigung fest und wird in der Offerte separat ausgewiesen. Eine spätere Abrechnung über den Weiterverkauf erfolgt nicht.
Vor Ort erfahren Sie, welcher dieser drei Fälle zutrifft: Sie zahlen die Differenz, Sie zahlen nichts oder der Kaufpreis übersteigt die Räumungskosten. Im letzten Fall zahlen wir Ihnen den Rest am Tag des Räumungsbeginns aus, bar oder per Überweisung, gegen Quittung.
Nennen Sie vor der Besichtigung, was Sie behalten wollen. Wir nehmen es aus dem Ankauf heraus. Auf Wunsch legen wir Dokumente, Briefe und Fotos, die wir finden, zur Seite und geben sie Ihnen. Wir suchen gezielt nach weiteren Gegenständen, die Sie nennen, und legen sie separat bereit. Umfang und Übergabe vereinbaren wir vorher.
Woran Sie eine Offerte erkennen, die nicht hält
Manche Offerten verrechnen die Entsorgung zweimal: im Grundpreis und als separate Position. Fragen Sie nach, was der Grundpreis abdeckt.
Steht die Endreinigung ohne Umfang in der Offerte, bleibt unklar, was gereinigt wird. Verlangen Sie eine Liste der Räume und Flächen. Was darauf fehlt, wird nicht gereinigt.
Steht zur Wertanrechnung nur «bereits berücksichtigt», bleibt unklar, ob überhaupt etwas angerechnet wurde. Der Betrag gehört separat in die Offerte.
Was Sie oder Angehörige selbst mitnehmen, gehört nicht in den Auftrag. Sagen Sie vor der Besichtigung, was bereits weg ist und was noch abgeholt wird, damit es niemand einplant.
Was am Küchentisch besprochen wurde, gilt am Räumungstag nur, wenn es in der Offerte steht. Lesen Sie diese vor der Unterschrift durch und fragen Sie nach fehlenden Angaben.
Wer die Räumung bezahlt
Die Räumungskosten sind Nachlassschulden und werden aus dem Nachlass beglichen, bevor verteilt wird. Reicht das Vermögen nicht, haften die Erben, welche die Erbschaft angenommen haben.
Sind die Konten gesperrt, muss jemand vorschiessen. Bewahren Sie Offerte, Auftragsbestätigung und Rechnung auf; sie sind die Grundlage für die spätere Verrechnung im Nachlass. Bei mehreren Erben lassen Sie sich die Zustimmung schriftlich geben, bevor Sie beauftragen.
Schlagen alle Erben aus, wird der Nachlass konkursamtlich liquidiert. Dann organisiert und bezahlt das Konkursamt die Räumung.
Häufige Fragen zu diesem Thema
Was kostet eine Wohnungsräumung im Kanton Zürich?
Wer bezahlt die Räumung nach einem Todesfall?
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