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Kosten & Wertanrechnung

Nachlass verkaufen in der Schweiz: Möbel, Schmuck, Münzen

Verkäuflich ist, was einen Markt hat, etwa Uhren, Gold, Designklassiker und geordnete Sammlungen. Der Verkaufsweg hängt vom Wert ab. Die Erbengemeinschaft entscheidet gemeinsam.

Beim Verkauf eines Nachlasses hängen zwei Fragen zusammen: Was ist verkäuflich? Welcher Verkaufsweg passt? Die Antwort auf die erste Frage ist ernüchternd. Der Verkaufsweg hängt vom Wert des einzelnen Stücks ab. Ein Sekretär von 1850 und ein Buffet von 1975 sehen ähnlich aus, werden aber auf völlig verschiedenen Wegen verkauft.

Was Käufer findet und was nicht

Der Gebrauchtmarkt hat sich in dreissig Jahren verändert. Einst teure Stücke müssen heute oft entsorgt werden. Frühere Alltagsgegenstände finden Sammler. Beispiele aus Räumungen im Kanton Zürich:

KategorieMarktwertAnmerkung
Schrankwände, Buffets, Stilmöbel des 20. JahrhundertsPraktisch keinerZu gross, zu dunkel, kein Käufer
Polstergruppen, Betten, MatratzenKeinerHygiene, Sperrgut
Alltagsgeschirr, Kristall, unvollständige ServiceKeinerAuch bekannte Marken
Bücher in Menge, Lexika, Buchclub-AusgabenKeinerAusnahmen: Erstausgaben, Antiquarisches vor etwa 1850
Massivholzmöbel in gutem ZustandGering bis mittelEsstische, Kommoden, einzelne Stücke
Designklassiker mit HerkunftsnachweisMittel bis hochUSM Haller, Vitra, de Sede, dänischer Teak
Antiquitäten vor 1900Je nach StückNur mit Zustand und Provenienz, Fachschätzung nötig
SchmuckMaterialwert bis SammlerwertGold nach Feingehalt, Edelsteine nach Zertifikat
Mechanische ArmbanduhrenVerlässlichAuch defekt; mit Box und Papieren mehr
MünzenMetallwert bis SammlerwertGoldvreneli nahe am Goldpreis, Schweizer Silbermünzen bis 1967 nach Silbergewicht
BriefmarkenMeist geringNachkriegssammlungen kaum verkäuflich, Ausnahmen bei Raritäten mit Attest
KunstNur mit ProvenienzSignatur allein genügt nicht

Die Tabelle zeigt: Vollständigkeit und Herkunft bestimmen den Wert. Das Alter allein sagt wenig. Eine Münzsammlung mit Katalog ist verkäuflich, eine Schachtel gemischter Münzen hat nur Metallwert. Was in jeder Wohnung stand, will heute niemand. Seltene Stücke haben Verkaufschancen.

Bei Briefmarken ist die Enttäuschung am grössten. Alben mit über Jahrzehnte gesammelten Abonnementsmarken der Post gibt es so häufig, dass Händler sie oft nicht einmal geschenkt nehmen. Wert haben einzelne Raritäten, Fehldrucke und frühe Ausgaben mit Attest. Lassen Sie die Sammlung als Ganzes prüfen, bevor Sie einzelne Marken herauslösen.

Vier Verkaufswege im Vergleich

WegGeeignet fürKostenDauer
AuktionshausEinzelstücke mit hohem Wert: Uhren, Schmuck, Kunst, AntiquitätenVerkäuferkommission, oft 15 bis 25 Prozent, plus GebührenWochen bis Monate, gebunden an Auktionstermine
Antiquitätenhändler, GoldankaufMöbel, Schmuck nach Materialwert, SilberKeine Gebühr, aber tieferer PreisTage
Ricardo, tuttiMöbel, Geräte, Sammlerstücke mit klarer NachfrageGebühren bei Ricardo, Zeit bei beidenWochen, mit Abholterminen
Wertanrechnung durch die RäumungsfirmaAlles Verkäufliche, das den Räumungstermin nicht aufhalten sollKeine, der Betrag wird von der Rechnung abgezogenAm Räumungstag

Auktionshaus

Für ein einzelnes wertvolles Stück lässt sich im Auktionshaus der höchste Preis erzielen. Dort fallen auch die meisten Abzüge an. Die Verkäuferkommission auf dem Zuschlagspreis liegt bei vielen Häusern zwischen 15 und 25 Prozent. Je nach Haus kommen Kosten für Katalog, Fotografie, Versicherung und Rücknahme bei Nichtverkauf hinzu. Fragen Sie nach dem Betrag, der Ihnen netto bleibt, und nach der Mindestschätzung, unter der das Haus keine Einlieferung annimmt.

Einlieferung, Katalogisierung, Auktion und Auszahlung dauern Monate. Müssen Sie die Wohnung Ende Monat übergeben, können Sie das Stück trotzdem einliefern und die Wohnung räumen lassen. Beides ist voneinander unabhängig.

Antiquitätenhändler und Ankauf

Der Händler zahlt sofort und holt ab. Er zahlt weniger, als eine Auktion einbringen könnte, weil er das Stück mit Marge weiterverkauft. Für Möbel mittleren Werts und für Silber ist das oft sinnvoll.

Beim Goldankauf zählt der Feingehalt. Prüfen Sie die Punzen (750, 585, 375) und holen Sie zwei Angebote ein. Ein Juwelier erkennt, ob ein Stück mehr als Materialwert hat. Ein Ankaufschalter im Quartier zahlt nach Gewicht.

Ricardo und tutti

Beide Plattformen funktionieren in der Schweiz. Sie kosten vor allem Zeit: Für jeden Gegenstand müssen Sie Fotos machen, eine Beschreibung verfassen, Rückfragen beantworten und einen Abholtermin vereinbaren. Ein Teil der Käufer erscheint nicht. Zehn Gegenstände beanspruchen ein Wochenende. Eine Wohnung braucht Wochen, was mit der Kündigungsfrist kollidiert. Sinnvoll ist der Verkauf einzelner gefragter Stücke: Velo, Nähmaschine, Designerstuhl oder Werkzeugbestand.

Wertanrechnung durch die Räumungsfirma

Bei der Besichtigung schätzen wir, was verkäuflich ist, und ziehen den Betrag in der Offerte ab. Sie entscheiden, welche Gegenstände Sie uns überlassen und welche Sie selbst verkaufen. Wir schätzen zum Liquidationswert: dem Betrag, den wir im Weiterverkauf tatsächlich erzielen. Der Katalogpreis spielt keine Rolle. Übersteigt der Kaufpreis die Räumungskosten, zahlen wir den Rest am Tag des Räumungsbeginns aus, bar oder per Überweisung, gegen Quittung.

Solche Fälle sind selten und fast immer auf ein einzelnes Stück zurückzuführen, nicht auf den gesamten Hausrat. Die Anrechnung hängt davon ab, ob Uhren, Schmuck oder Designmöbel vorhanden sind. Den Schätzwert nennen wir bei der Besichtigung und führen ihn separat in der Offerte auf. Was wir nicht beurteilen können, nehmen wir aus dem Auftrag und empfehlen eine Fachschätzung. Den Ablauf beschreibt Wertanrechnung.

Warnsignale beim Verkauf

Der Handel mit Nachlässen zieht Anbieter an, die Zeitdruck und Unkenntnis ausnutzen. Brechen Sie bei diesen Warnsignalen ab:

  • Ein Preis am Telefon oder anhand von Fotos, ohne Besichtigung des Stücks
  • Barzahlung ohne Quittung mit Firmenname und Adresse
  • «Wir räumen immer gratis» als Zusage, bevor die Wohnung besichtigt ist
  • Druck, heute zu entscheiden, weil der Preis morgen nicht mehr gelte
  • Eine Firma, die alles sofort bewerten kann, auch Kunst und Sammlungen
  • Ein Ankäufer, der den Feingehalt nicht prüft oder die Waage nicht zeigt

Seriöse Käufer nennen den Preis schriftlich, holen mit Beleg ab und sagen Ihnen auch, was keinen Wert hat. → Räumungsfirma auswählen: elf Warnsignale

Verkauf nur gemeinsam mit allen Erben

Mit dem Tod entsteht eine Erbengemeinschaft. Der Nachlass gehört allen Erben gemeinsam. Über Nachlassgegenstände verfügen sie nur gemeinsam (Art. 602 ZGB). Ein Erbe, der die Uhrensammlung allein verkauft, verfügt über etwas, das ihm nur zu einem Bruchteil gehört. Der Erlös aus jedem Verkauf gehört in die Erbteilung. Wer verkauft hat, darf ihn nicht behalten.

Vor dem ersten Verkauf sollte vorliegen:

Die Erbbescheinigung. Auktionshäuser, Händler und Banken verlangen einen Nachweis, dass Sie über den Nachlass verfügen dürfen. Im Kanton Zürich stellt sie das Einzelgericht am letzten Wohnsitz aus, nach Ablauf der Ausschlagungsfrist oder wenn alle Erben die Annahme erklärt haben. → Erbbescheinigung Zürich: was vorher erlaubt ist

Die schriftliche Zustimmung aller Erben. Eine E-Mail mit der Liste der zu verkaufenden Stücke und dem Einverständnis jedes Erben reicht im Alltag. Für die Wertanrechnung lassen wir uns eine von allen Erben unterzeichnete Vollmacht geben.

Eine Liste mit Fotos aller Stücke von nennenswertem Wert, jeweils mit Schätzwert, Verkaufsweg und Erlös. Bei der Teilung belegt sie, dass niemand etwas unter Wert weggegeben hat.

Während der dreimonatigen Ausschlagungsfrist ist ein Verkauf zusätzlich riskant: Wer Nachlasssachen verkauft, mischt sich in die Erbschaft ein und verliert das Recht, sie auszuschlagen (Art. 571 Abs. 2 ZGB). Sind Sie unsicher, ob der Nachlass Schulden enthält, verkaufen Sie nichts vor Ablauf der Frist. → Erbschaft ausschlagen: Frist und Folgen

Die Reihenfolge, die in der Praxis funktioniert

  1. Erbbescheinigung abwarten; die Erben einigen sich schriftlich.
  2. Uhren, Schmuck, Münzen, Sammlungen und Kunst aussortieren und fachlich schätzen lassen, bevor eine Räumungsfirma die Wohnung sieht.
  3. Einzelstücke mit hohem Wert ins Auktionshaus oder zum Händler, mit schriftlichem Angebot.
  4. Alles Übrige mit Marktwert in die Wertanrechnung, mit Liste und Fotos.
  5. Den Rest räumen lassen, mit Festpreis nach Besichtigung.

Wer diese Reihenfolge einhält, verkauft nichts unter Wert und nichts zu früh. Für die Schritte 4 und 5 besichtigen wir Wohnungen im Kanton Zürich in der Regel nach wenigen Tagen. → Offerte anfordern


Dieser Beitrag beschreibt die Praxis bei Nachlässen im Kanton Zürich und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei Streit in der Erbengemeinschaft oder bei Nachlässen mit erheblichen Werten lohnt sich eine erbrechtliche Beratung vor dem ersten Verkauf.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Was lässt sich aus einem Nachlass verkaufen?

Mechanische Uhren, Gold- und Silberschmuck, Designklassiker mit Herkunftsnachweis, Massivholzmöbel in gutem Zustand, geordnete Sammlungen und Antiquitäten mit Provenienz. Schrankwände, Polstermöbel, Alltagsgeschirr und Bücher in Menge finden praktisch keine Käufer.

Wie viel Kommission verlangt ein Auktionshaus?

Die Verkäuferkommission liegt bei vielen Häusern zwischen 15 und 25 Prozent des Zuschlagspreises. Oft kommen Gebühren für Katalog, Fotografie und Versicherung hinzu. Fragen Sie nach dem Nettobetrag und der Mindestschätzung, unter der das Haus nichts annimmt.

Darf ein einzelner Erbe Gegenstände aus dem Nachlass verkaufen?

Nein. Die Erben verfügen gemeinsam über den Nachlass. Ein Verkauf braucht die Zustimmung aller. Der Erlös gehört in die Erbteilung. Vor Ablauf der Ausschlagungsfrist gilt ein Verkauf zudem als Einmischung in die Erbschaft.

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an: 076 606 22 83.

Schicken Sie uns erste Fotos

Fotografieren Sie die Räume, die Sie räumen lassen möchten, und schicken Sie uns die Bilder. Sie müssen dafür nichts vorbereiten oder aufräumen. So können wir den Aufwand besser einschätzen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.