Beim Verkauf eines Nachlasses hängen zwei Fragen zusammen: Was ist verkäuflich? Welcher Verkaufsweg passt? Die Antwort auf die erste Frage ist ernüchternd. Der Verkaufsweg hängt vom Wert des einzelnen Stücks ab. Ein Sekretär von 1850 und ein Buffet von 1975 sehen ähnlich aus, werden aber auf völlig verschiedenen Wegen verkauft.
Was Käufer findet und was nicht
Der Gebrauchtmarkt hat sich in dreissig Jahren verändert. Einst teure Stücke müssen heute oft entsorgt werden. Frühere Alltagsgegenstände finden Sammler. Beispiele aus Räumungen im Kanton Zürich:
| Kategorie | Marktwert | Anmerkung |
|---|---|---|
| Schrankwände, Buffets, Stilmöbel des 20. Jahrhunderts | Praktisch keiner | Zu gross, zu dunkel, kein Käufer |
| Polstergruppen, Betten, Matratzen | Keiner | Hygiene, Sperrgut |
| Alltagsgeschirr, Kristall, unvollständige Service | Keiner | Auch bekannte Marken |
| Bücher in Menge, Lexika, Buchclub-Ausgaben | Keiner | Ausnahmen: Erstausgaben, Antiquarisches vor etwa 1850 |
| Massivholzmöbel in gutem Zustand | Gering bis mittel | Esstische, Kommoden, einzelne Stücke |
| Designklassiker mit Herkunftsnachweis | Mittel bis hoch | USM Haller, Vitra, de Sede, dänischer Teak |
| Antiquitäten vor 1900 | Je nach Stück | Nur mit Zustand und Provenienz, Fachschätzung nötig |
| Schmuck | Materialwert bis Sammlerwert | Gold nach Feingehalt, Edelsteine nach Zertifikat |
| Mechanische Armbanduhren | Verlässlich | Auch defekt; mit Box und Papieren mehr |
| Münzen | Metallwert bis Sammlerwert | Goldvreneli nahe am Goldpreis, Schweizer Silbermünzen bis 1967 nach Silbergewicht |
| Briefmarken | Meist gering | Nachkriegssammlungen kaum verkäuflich, Ausnahmen bei Raritäten mit Attest |
| Kunst | Nur mit Provenienz | Signatur allein genügt nicht |
Die Tabelle zeigt: Vollständigkeit und Herkunft bestimmen den Wert. Das Alter allein sagt wenig. Eine Münzsammlung mit Katalog ist verkäuflich, eine Schachtel gemischter Münzen hat nur Metallwert. Was in jeder Wohnung stand, will heute niemand. Seltene Stücke haben Verkaufschancen.
Bei Briefmarken ist die Enttäuschung am grössten. Alben mit über Jahrzehnte gesammelten Abonnementsmarken der Post gibt es so häufig, dass Händler sie oft nicht einmal geschenkt nehmen. Wert haben einzelne Raritäten, Fehldrucke und frühe Ausgaben mit Attest. Lassen Sie die Sammlung als Ganzes prüfen, bevor Sie einzelne Marken herauslösen.
Vier Verkaufswege im Vergleich
| Weg | Geeignet für | Kosten | Dauer |
|---|---|---|---|
| Auktionshaus | Einzelstücke mit hohem Wert: Uhren, Schmuck, Kunst, Antiquitäten | Verkäuferkommission, oft 15 bis 25 Prozent, plus Gebühren | Wochen bis Monate, gebunden an Auktionstermine |
| Antiquitätenhändler, Goldankauf | Möbel, Schmuck nach Materialwert, Silber | Keine Gebühr, aber tieferer Preis | Tage |
| Ricardo, tutti | Möbel, Geräte, Sammlerstücke mit klarer Nachfrage | Gebühren bei Ricardo, Zeit bei beiden | Wochen, mit Abholterminen |
| Wertanrechnung durch die Räumungsfirma | Alles Verkäufliche, das den Räumungstermin nicht aufhalten soll | Keine, der Betrag wird von der Rechnung abgezogen | Am Räumungstag |
Auktionshaus
Für ein einzelnes wertvolles Stück lässt sich im Auktionshaus der höchste Preis erzielen. Dort fallen auch die meisten Abzüge an. Die Verkäuferkommission auf dem Zuschlagspreis liegt bei vielen Häusern zwischen 15 und 25 Prozent. Je nach Haus kommen Kosten für Katalog, Fotografie, Versicherung und Rücknahme bei Nichtverkauf hinzu. Fragen Sie nach dem Betrag, der Ihnen netto bleibt, und nach der Mindestschätzung, unter der das Haus keine Einlieferung annimmt.
Einlieferung, Katalogisierung, Auktion und Auszahlung dauern Monate. Müssen Sie die Wohnung Ende Monat übergeben, können Sie das Stück trotzdem einliefern und die Wohnung räumen lassen. Beides ist voneinander unabhängig.
Antiquitätenhändler und Ankauf
Der Händler zahlt sofort und holt ab. Er zahlt weniger, als eine Auktion einbringen könnte, weil er das Stück mit Marge weiterverkauft. Für Möbel mittleren Werts und für Silber ist das oft sinnvoll.
Beim Goldankauf zählt der Feingehalt. Prüfen Sie die Punzen (750, 585, 375) und holen Sie zwei Angebote ein. Ein Juwelier erkennt, ob ein Stück mehr als Materialwert hat. Ein Ankaufschalter im Quartier zahlt nach Gewicht.
Ricardo und tutti
Beide Plattformen funktionieren in der Schweiz. Sie kosten vor allem Zeit: Für jeden Gegenstand müssen Sie Fotos machen, eine Beschreibung verfassen, Rückfragen beantworten und einen Abholtermin vereinbaren. Ein Teil der Käufer erscheint nicht. Zehn Gegenstände beanspruchen ein Wochenende. Eine Wohnung braucht Wochen, was mit der Kündigungsfrist kollidiert. Sinnvoll ist der Verkauf einzelner gefragter Stücke: Velo, Nähmaschine, Designerstuhl oder Werkzeugbestand.
Wertanrechnung durch die Räumungsfirma
Bei der Besichtigung schätzen wir, was verkäuflich ist, und ziehen den Betrag in der Offerte ab. Sie entscheiden, welche Gegenstände Sie uns überlassen und welche Sie selbst verkaufen. Wir schätzen zum Liquidationswert: dem Betrag, den wir im Weiterverkauf tatsächlich erzielen. Der Katalogpreis spielt keine Rolle. Übersteigt der Kaufpreis die Räumungskosten, zahlen wir den Rest am Tag des Räumungsbeginns aus, bar oder per Überweisung, gegen Quittung.
Solche Fälle sind selten und fast immer auf ein einzelnes Stück zurückzuführen, nicht auf den gesamten Hausrat. Die Anrechnung hängt davon ab, ob Uhren, Schmuck oder Designmöbel vorhanden sind. Den Schätzwert nennen wir bei der Besichtigung und führen ihn separat in der Offerte auf. Was wir nicht beurteilen können, nehmen wir aus dem Auftrag und empfehlen eine Fachschätzung. Den Ablauf beschreibt Wertanrechnung.
Warnsignale beim Verkauf
Der Handel mit Nachlässen zieht Anbieter an, die Zeitdruck und Unkenntnis ausnutzen. Brechen Sie bei diesen Warnsignalen ab:
- Ein Preis am Telefon oder anhand von Fotos, ohne Besichtigung des Stücks
- Barzahlung ohne Quittung mit Firmenname und Adresse
- «Wir räumen immer gratis» als Zusage, bevor die Wohnung besichtigt ist
- Druck, heute zu entscheiden, weil der Preis morgen nicht mehr gelte
- Eine Firma, die alles sofort bewerten kann, auch Kunst und Sammlungen
- Ein Ankäufer, der den Feingehalt nicht prüft oder die Waage nicht zeigt
Seriöse Käufer nennen den Preis schriftlich, holen mit Beleg ab und sagen Ihnen auch, was keinen Wert hat. → Räumungsfirma auswählen: elf Warnsignale
Verkauf nur gemeinsam mit allen Erben
Mit dem Tod entsteht eine Erbengemeinschaft. Der Nachlass gehört allen Erben gemeinsam. Über Nachlassgegenstände verfügen sie nur gemeinsam (Art. 602 ZGB). Ein Erbe, der die Uhrensammlung allein verkauft, verfügt über etwas, das ihm nur zu einem Bruchteil gehört. Der Erlös aus jedem Verkauf gehört in die Erbteilung. Wer verkauft hat, darf ihn nicht behalten.
Vor dem ersten Verkauf sollte vorliegen:
Die Erbbescheinigung. Auktionshäuser, Händler und Banken verlangen einen Nachweis, dass Sie über den Nachlass verfügen dürfen. Im Kanton Zürich stellt sie das Einzelgericht am letzten Wohnsitz aus, nach Ablauf der Ausschlagungsfrist oder wenn alle Erben die Annahme erklärt haben. → Erbbescheinigung Zürich: was vorher erlaubt ist
Die schriftliche Zustimmung aller Erben. Eine E-Mail mit der Liste der zu verkaufenden Stücke und dem Einverständnis jedes Erben reicht im Alltag. Für die Wertanrechnung lassen wir uns eine von allen Erben unterzeichnete Vollmacht geben.
Eine Liste mit Fotos aller Stücke von nennenswertem Wert, jeweils mit Schätzwert, Verkaufsweg und Erlös. Bei der Teilung belegt sie, dass niemand etwas unter Wert weggegeben hat.
Während der dreimonatigen Ausschlagungsfrist ist ein Verkauf zusätzlich riskant: Wer Nachlasssachen verkauft, mischt sich in die Erbschaft ein und verliert das Recht, sie auszuschlagen (Art. 571 Abs. 2 ZGB). Sind Sie unsicher, ob der Nachlass Schulden enthält, verkaufen Sie nichts vor Ablauf der Frist. → Erbschaft ausschlagen: Frist und Folgen
Die Reihenfolge, die in der Praxis funktioniert
- Erbbescheinigung abwarten; die Erben einigen sich schriftlich.
- Uhren, Schmuck, Münzen, Sammlungen und Kunst aussortieren und fachlich schätzen lassen, bevor eine Räumungsfirma die Wohnung sieht.
- Einzelstücke mit hohem Wert ins Auktionshaus oder zum Händler, mit schriftlichem Angebot.
- Alles Übrige mit Marktwert in die Wertanrechnung, mit Liste und Fotos.
- Den Rest räumen lassen, mit Festpreis nach Besichtigung.
Wer diese Reihenfolge einhält, verkauft nichts unter Wert und nichts zu früh. Für die Schritte 4 und 5 besichtigen wir Wohnungen im Kanton Zürich in der Regel nach wenigen Tagen. → Offerte anfordern
Dieser Beitrag beschreibt die Praxis bei Nachlässen im Kanton Zürich und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei Streit in der Erbengemeinschaft oder bei Nachlässen mit erheblichen Werten lohnt sich eine erbrechtliche Beratung vor dem ersten Verkauf.
Häufige Fragen zu diesem Thema
Was lässt sich aus einem Nachlass verkaufen?
Wie viel Kommission verlangt ein Auktionshaus?
Darf ein einzelner Erbe Gegenstände aus dem Nachlass verkaufen?
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an: 076 606 22 83.