«Wertanrechnung» steht heute in fast jeder Räumungsofferte. Die Grundlage unterscheidet sich erheblich: von einer dokumentierten Schätzung bis zu einem unbegründeten Rabattversprechen.
In den meisten Haushalten stehen verwertbare Gegenstände. Kann eine Räumungsfirma sie weiterverkaufen, haben sie für die Firma einen Wert. Dieser soll den Räumungspreis senken. Darüber besteht Einigkeit.
Entscheidend ist, ob die Anrechnung beziffert oder nur behauptet wird.
Die drei Modelle in der Praxis
Modell 1 ist der Abzug in der Offerte. Die Firma schätzt vor Ort den Wert verwertbarer Gegenstände und zieht den Betrag vom Räumungspreis ab. Die Rechnung sieht etwa so aus:
Räumung, Entsorgung und allfällige Endreinigung sind einzeln aufgeführt, darunter der Abzug mit Minus und das Total.
Sie sehen die Kosten und den angerechneten Wert. Beides lässt sich überprüfen. Wir arbeiten mit diesem Modell.
Modell 2 ist der Pauschalpreis «mit Wertanrechnung berücksichtigt». Der Preis ist nicht aufgeschlüsselt. Sie erfahren nie, ob etwas angerechnet wurde. Auch bei einer wertvollen Uhr im Nachlass bleibt die Anrechnung für Sie und die Erbengemeinschaft unklar.
Das ist nicht zwingend unseriös, aber undurchsichtig. In einer Erbengemeinschaft ist Undurchsichtigkeit der Anfang von Streit.
Modell 3 ist die «Gratisräumung gegen Inventar». Die Firma räumt kostenlos und behält alles, ohne Schätzung und ohne Betrag. Steht tatsächlich nur Sperrgut in der Wohnung, ist das für Sie ein faires Geschäft. Andernfalls verschenken Sie den Nachlass.
Vor der Besichtigung kann niemand wissen, welcher Fall vorliegt. Wer am Telefon eine Gratisräumung zusagt, weiss es ebenfalls nicht. Oder er weiss aus Erfahrung, dass sich das Modell für ihn lohnt.
Wie eine Schätzung abläuft
So läuft eine Besichtigung ab:
Wir gehen jeden Raum durch, inklusive Keller, Estrich und Garage, und erfassen das Volumen. Die Anzahl Kubikmeter bildet die Grundlage jeder Räumungskalkulation.
Dann suchen wir nach Gegenständen, für die es einen Markt gibt: Designmöbel und Schweizer Möbelklassiker, mechanische Uhren, Goldschmuck über dem Materialwert, Kunst mit belegbarer Herkunft, Musikinstrumente, hochwertige Teppiche, Werkzeug- und Maschinenbestände, gehaltvolle Sammlungen.
Wir bewerten nach Liquidationswert. Dabei weichen Erwartungen und tatsächlicher Wert voneinander ab. Eine Uhr, die im Fachhandel viel kostet, bringt im schnellen Weiterverkauf einen Bruchteil davon. Wir rechnen mit dem Betrag, den wir tatsächlich erzielen. Der Preis, den ein Endkunde bezahlt, spielt dabei keine Rolle.
Gegenstände mit unklarem Wert legen wir beiseite. Können wir ein Bild ohne Signatur, eine Münzsammlung oder ein möglicherweise wertvolles Instrument nicht bewerten, nennen wir keinen Preis. Wir schlagen eine Fachschätzung oder die Übergabe an ein Auktionshaus vor. Oder wir nehmen die Gegenstände aus dem Auftrag heraus.
Eine Firma, die alles sofort bewerten kann, schätzt pauschal.
Die schriftliche Offerte folgt in der Regel nach wenigen Tagen. Sie nennt die Anrechnung, die einzelnen Positionen und den Festpreis.
Was tatsächlich Wert hat
Weniger, als die meisten Angehörigen hoffen, und anderes, als sie vermuten.
Regelmässig Wert haben:
- Mechanische Armbanduhren bekannter Schweizer Marken, auch defekt
- Gold- und Silberschmuck, mindestens zum Materialwert
- Designklassiker mit belegbarer Herkunft (Vitra, USM, de Sede, Le Corbusier-Lizenzen)
- Werkzeug und Maschinen in Gebrauchszustand
- Hochwertige Handknüpfteppiche
- Sammlungen, die als Ganzes verkauft werden können, etwa Münzen, Briefmarken oder Modelleisenbahn
- Militaria und Uniformen, im Rahmen des rechtlich Zulässigen
Entgegen den Erwartungen selten Wert haben:
- Grosse Eichen- oder Nussbaumschrankwände. Der Markt dafür ist praktisch verschwunden.
- Porzellanservice und Kristall. Auch bekannte Marken, wenn nicht komplett und makellos.
- Bücher, ausser Erstausgaben, Antiquariat vor 1850 oder gefragter Fachliteratur.
- Klaviere. Transport und Stimmung kosten oft mehr, als das Instrument einbringt. Bei gebrauchten Standardmodellen ist der Nettowert regelmässig negativ.
- Pelzmäntel. Der Markt ist kaum noch vorhanden.
- Sammlerteller, limitierte Editionen, Ersttagsbriefe.
Viele Firmen sprechen das nicht aus und lassen es in Modell 2 verschwinden.
Die Erbengemeinschaft und die Anrechnung
Bei mehreren Erben ist die ausgewiesene Anrechnung notwendig. Sie belegt, dass niemand etwas verschenkt oder unter Wert weggegeben hat.
Wir empfehlen zusätzlich:
- Ein Fotoprotokoll der Räume vor dem Abtransport.
- Die schriftliche Zustimmung aller Erben zur Anrechnung.
Das kostet uns eine halbe Stunde Arbeit und erspart Erbengemeinschaften Diskussionen, die Jahre dauern können.
Häufige Fragen zur Anrechnung
Können wir einzelne Gegenstände selbst verkaufen? Ja. Teilen Sie uns dies vor der Besichtigung mit. Dann kalkulieren wir ohne diese Stücke. Nachträgliche Herausnahmen ändern die Kalkulation und den Preis.
Was nehmen wir vom Ankauf aus? Vor der Räumung vereinbaren wir, welche Gegenstände zum Ankauf gehören und welche Sie behalten möchten. Wir suchen bei der Räumung gezielt nach Gegenständen, die Sie uns vorab nennen, und legen sie separat bereit. Umfang und Übergabe halten wir vorher fest. Auf Wunsch legen wir Dokumente, Briefe und Fotos, die wir finden, zur Seite und geben sie Ihnen.
Kann der Kaufpreis höher sein als die Räumungskosten? Ja, in seltenen Fällen. Dann zahlen wir Ihnen am Tag des Räumungsbeginns den Rest aus, bar oder per Überweisung, gegen Quittung.
Was ist mit Fotos, Briefen und persönlichen Papieren? Auf Wunsch legen wir Dokumente, Briefe und Fotos, die wir finden, zur Seite und geben sie Ihnen. Sagen Sie uns vor der Räumung, welche weiteren Gegenstände Ihnen wichtig sind. Wir suchen gezielt danach und legen sie separat bereit. Wir vereinbaren mit Ihnen, wonach wir suchen und wer das Gefundene erhält.
Woran Sie eine seriöse Anrechnung erkennen
- Sie ist beziffert.
- Sie beruht auf einer Besichtigung vor Ort. Fotos oder ein Telefonat genügen nicht.
- Die Firma sagt Ihnen auch, was keinen Wert hat.
- Unklare Stücke werden ausgeklammert.
- Die Offerte nennt Räumungspreis und Anrechnung getrennt.
Wenn zwei dieser fünf Punkte fehlen, holen Sie eine Zweitofferte ein.
Häufige Fragen zu diesem Thema
Was ist eine Wertanrechnung bei einer Räumung?
Kann eine Räumung durch Wertanrechnung gratis werden?
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an: 076 606 22 83.