Beim Räumen entsteht nicht nur Abfall. Vieles ist gut erhalten, anderes lässt sich verwerten. Der Beitrag Entsorgung im Kanton Zürich erklärt, was wohin gehört. Hier geht es um Dinge, die einen zweiten Weg haben.
Der Grundsatz im Gesetz
Das Umweltschutzgesetz hält fest, dass die Erzeugung von Abfällen soweit möglich vermieden wird und dass Abfälle soweit möglich verwertet werden müssen (Art. 30 USG). Die Abfallverordnung ergänzt: Die Kantone sorgen dafür, dass verwertbare Anteile wie Glas, Papier, Karton, Metalle und Textilien so weit wie möglich getrennt gesammelt und für die Wiederverwendung vorbereitet oder stofflich verwertet werden (Art. 13 Abs. 1 VVEA). Wie das vor Ort aussieht, regeln die Gemeinden.
Gut erhaltene Gegenstände weitergeben
Für Gegenstände, die noch einen Nutzen haben, nennt die Stadt Zürich Flohmärkte, Brockenhäuser, Secondhand-Shops und Kleiderbörsen. Jedes Haus entscheidet selbst, was es annimmt. Fragen Sie vor der Abgabe nach den Bedingungen und danach, ob Möbel abgeholt werden.
Der Recyclinghof Looächer in Zürich hat einen Tauschplatz. Dort können Sie gut erhaltene, funktionstüchtige, kleine und leichte Gegenstände gratis abgeben und mitnehmen. Was niemand nimmt, entsorgt Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ). In anderen Gemeinden prüfen Sie, ob es ein ähnliches Angebot gibt.
Beim Verschenken und Verkaufen gilt im Nachlass eine Einschränkung: Mehrere Erben sind Gesamteigentümer der Erbschaftsgegenstände und verfügen unter Vorbehalt von Vertretungs- und Verwaltungsbefugnissen gemeinsam darüber (Art. 602 Abs. 2 ZGB). Klären Sie ausserdem, ob eine Erbbescheinigung nötig ist.
→ Erbbescheinigung: Was darf man vorher räumen oder verkaufen?
Was sich im Nachlass verkaufen lässt und was nicht, zeigen diese Beiträge: → Was im Nachlass wirklich Wert hat und → Nachlass verkaufen in der Schweiz
Kleider und Textilien
Die Textilcontainer der Stadt Zürich nehmen saubere Kleidung und Heimtextilien an. Die Stadt bittet um reissfeste, geschlossene Plastiksäcke. Das Einwerfen ist kostenlos. Auch die Wertstoff-Sammelstellen nehmen saubere, tragbare Textilien an. Die Seiten der Stadt erwähnen Schuhe nicht, fragen Sie dazu bei der Sammelstelle nach.
Prüfen Sie vorher Taschen und Futter. Bargeld und Schmuck gehören zu den häufigen Funden.
Wertstoffe
Die Wertstoff-Sammelstellen der Stadt Zürich nehmen Glas, Kleinmetall wie Dosen und Büchsen sowie Mineral- und Speiseöl an. Laut Stadt ist die Entsorgung in Haushaltsmenge für Zürcherinnen und Zürcher gratis. Bei einer Räumung kann die Haushaltsmenge überschritten werden. Fragen Sie bei grösseren Mengen vorher nach.
Was die Räumungsfirma übernehmen kann
Bei einer Räumung durch uns trennen wir vor Ort. Was sich verkaufen lässt, wird geschätzt und in der Offerte vom Räumungspreis abgezogen. Brauchbares ohne Marktwert geht an Brockenhäuser oder Sozialwerke, sofern diese es annehmen. Den Rest entsorgen wir getrennt nach Fraktion. Wie die Anrechnung aussehen muss, damit Sie sie prüfen können: → Wertanrechnung: Wie sie funktioniert, woran Sie sie prüfen
Welche Wege es für die einzelnen Dinge gibt, beschreibt: → Wohnungsräumung: Was passiert mit den Sachen?
Häufige Fragen zu diesem Thema
Nehmen Brockenhäuser alles an, was gut erhalten ist?
Wohin mit Kleidern aus einem Nachlass?
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an: 076 606 22 83.
Quellen und Stand (7)
- USG, Umweltschutzgesetz (SR 814.01), Stand 1. August 2026, Art. 30 Abs. 1 und 2 (Grundsätze: vermeiden, verwerten) Gesetz, Gericht oder Behörde · abgerufen am 15. Oktober 2026
- VVEA, Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (SR 814.600), Stand 1. August 2026, Art. 13 Abs. 1 (getrennte Sammlung verwertbarer Anteile, darunter Metalle und Textilien) Gesetz, Gericht oder Behörde · abgerufen am 15. Oktober 2026
- Stadt Zürich: Secondhand einkaufen, Flohmärkte, Brockenhäuser, Secondhand-Shops, Kleiderbörsen, die Seite nennt kein Datum Gesetz, Gericht oder Behörde · abgerufen am 15. Oktober 2026
- Stadt Zürich: Recyclinghof, Abschnitt Tauschplatz (nur Recyclinghof Looächer) Gesetz, Gericht oder Behörde · abgerufen am 15. Oktober 2026
- Stadt Zürich: Textilcontainer, Erwünschte Textilien, Verpackung, kostenlos, die Seite nennt kein Datum Gesetz, Gericht oder Behörde · abgerufen am 15. Oktober 2026
- Stadt Zürich: Wertstoff-Sammelstellen, Angenommene Wertstoffe (Glas, Kleinmetall, Öl, Textilien) und Aussage zur Gratis-Abgabe in Haushaltsmenge, die Seite nennt kein Datum Gesetz, Gericht oder Behörde · abgerufen am 15. Oktober 2026
- ZGB, Schweizerisches Zivilgesetzbuch (SR 210), Stand 1. Juli 2026, Art. 602 Abs. 1 und 2 (Erbengemeinschaft, gemeinsame Verfügung) Gesetz, Gericht oder Behörde · abgerufen am 15. Oktober 2026
Zuletzt fachlich geprüft am 15. Oktober 2026.