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Entsorgung

Wohnungsräumung: Was passiert mit den Sachen?

Behalten, verkaufen, spenden oder entsorgen: Wir vereinbaren vorab, was wohin geht. Auf Wunsch legen wir Dokumente, Briefe und Fotos, die wir finden, zur Seite und geben sie Ihnen.

Eine 3.5-Zimmer-Wohnung, in der jemand vierzig Jahre gelebt hat, enthält 20 bis 35 Kubikmeter Hausrat. Der grösste Teil wird entsorgt. Ein kleiner Teil hat einen Marktwert, ein noch kleinerer ist für die Familie unersetzlich. Bei einer Räumung muss der Hausrat sortiert werden: Was gehört wohin, und wer entscheidet das?

Vier Wege für jeden Gegenstand

Bei der Sichtung ordnen wir jeden Gegenstand einer von vier Möglichkeiten zu. Wir prüfen zuerst, ob etwas zur Familie gehört, dann, ob es sich verkaufen lässt, dann, ob ein Brocki es nimmt. Erst zuletzt klären wir, wie es entsorgt wird.

WegWas dorthin gehtWer entscheidet
BehaltenFotos, Briefe, Dokumente, Andenken sowie Möbel und Gegenstände, die Angehörige übernehmenDie Erben, vor der Räumung
Verkaufen und anrechnenUhren, Schmuck, Designmöbel, Massivholz, Teppiche, Werkzeug, SammlungenDie Erben, auf Basis der Schätzung in der Offerte
Spenden und BrockiGut erhaltene Möbel, Geschirr, Kleider, Lampen, HaushaltgeräteDie Räumungsfirma, nach Rücksprache
EntsorgenSperrgut, defekte Geräte, Sonderabfall, Textilien ohne AbnehmerDie Räumungsfirma, getrennt nach Fraktion

Die erste Zeile ist die wichtigste und wird am häufigsten übersprungen. Wer die Wohnung besichtigen lässt, bevor die Familie alles gesichtet hat, überlässt die Entscheidung über Andenken einer fremden Person.

Weg 1: Behalten, und die Erinnerungskiste

Vor der Räumung gehen die Angehörigen durch die Wohnung und markieren, was bleibt. Bei mehreren Erben empfiehlt sich eine gemeinsame Auswahl, damit niemand später sagen kann, er habe etwas nicht gesehen. Markierte Gegenstände nehmen wir aus der Kalkulation heraus, führen sie in der Offerte auf und lassen sie am Räumungstag stehen.

Übersehen wird dabei fast immer, was nicht in einem Regal steht: Fotos in Schuhschachteln, Briefe unter Schubladenböden, Tagebücher hinter Büchern, Zeugnisse in Ordnern zwischen Stromrechnungen. Sie tauchen erst beim Räumen auf, wenn die Familie nicht mehr in der Wohnung ist.

Auf Wunsch legen wir Dokumente, Briefe und Fotos, die wir finden, zur Seite und geben sie Ihnen. Für weitere persönlich wichtige Gegenstände können Sie eine Suche vereinbaren. Sagen Sie uns vor der Räumung, wonach wir suchen sollen, etwa ein Notizbuch. Was wir im vereinbarten Umfang finden, legen wir separat in die Erinnerungskiste. Wir besprechen vorher, wer sie wann erhält.

Nennen Sie uns auch die Unterlagen, die Sie benötigen. Wir halten vor der Räumung fest, welche Dokumente gezielt gesucht und separat bereitgelegt werden sollen. → Dokumente im Nachlass: was aufbewahren, was vernichten

Weg 2: Verkaufen und anrechnen

Bei der Besichtigung schätzen wir Gegenstände mit Marktwert und ziehen den Betrag von den Räumungskosten ab. Diese Wertanrechnung steht in der Offerte. Sie entscheiden, ob Sie uns die Gegenstände überlassen oder sie selbst verkaufen.

Angerechnet werden in der Praxis: mechanische Armbanduhren, Gold- und Silberschmuck, Designklassiker mit belegbarer Herkunft, Massivholzmöbel in gutem Zustand, handgeknüpfte Teppiche, Werkzeug und Maschinen, geordnete Sammlungen mit Katalog. Schrankwände, Polstergruppen, Alltagsgeschirr und Bücher in Menge werden nicht angerechnet, weil es dafür keine Käufer gibt.

Was wir nicht beurteilen können, etwa ein Gemälde ohne Signatur oder eine Münzsammlung, nehmen wir aus dem Auftrag heraus und empfehlen eine Fachschätzung. Welche Kategorien Wert haben und welche nicht, steht unter Was im Nachlass wirklich Wert hat.

Ricardo und tutti sind zwei Plattformen, die sich für den Verkauf in der Schweiz eignen. Ricardo eignet sich für Stücke zur Versteigerung, tutti für Möbel, die ein Käufer selbst abholt. Pro Gegenstand brauchen Sie Fotos, eine Beschreibung und Zeit für Rückfragen und einen Abholtermin. Rechnen Sie damit, dass ein Teil der Käufer nicht erscheint. Für zehn Gegenstände ist das ein Wochenende. Für eine ganze Wohnung ist es ein Monat, den die Kündigungsfrist selten zulässt.

Weg 3: Spenden und Brocki

Gut erhaltene Möbel ohne Verkaufswert gehören ins Brocki. In der Region Zürich gibt es mehrere grosse Häuser, darunter die Brockis der Heilsarmee (brocki.ch), das Brockiland und das Arche Brockenhaus, sowie kleinere Quartierbrockis und Sozialwerke.

Brockis müssen sorgfältig auswählen. Sie nehmen, was sie in absehbarer Zeit verkaufen können: saubere Polstermöbel ohne Flecken, Tische und Stühle, Kommoden, Geschirr, Lampen, Bilder, Kleider, Bücher in kleinen Mengen. Sie lehnen ab, was seit Jahren niemand mehr kauft: Schrankwände, alte Matratzen, Röhrenfernseher, Lexika, verkratzte Küchengeräte. Einige Häuser holen grössere Möbel ab, meist gegen Voranmeldung und mit Wartefrist. Sie behalten sich vor, vor Ort abzulehnen.

Eine Abholung durch das Brocki lohnt sich, wenn Sie Zeit haben und einzelne gute Stücke vorhanden sind. Bei einer Räumung mit Termin bringen wir geeignete Stücke selbst hin, weil die Abholfristen der Brockis selten in eine Kündigungsfrist passen.

Kleider gehen an die Kleidersammlung, sofern sie sauber und trocken sind. Vor der Abgabe prüfen wir Taschen und Futter. Bargeld in Manteltaschen ist einer der häufigsten Funde in Nachlässen.

Weg 4: Entsorgen, getrennt nach Fraktion

Was übrig bleibt, wird in der Wohnung getrennt und separat abgeführt. Gemischter Abfall ist am teuersten. Jeder Kubikmeter Metall, Karton oder Elektroschrott kostet weniger oder nichts.

Sperrgut, also Möbel, Matratzen und Teppiche, wird in der Stadt Zürich über ERZ Entsorgung + Recycling Zürich entsorgt: an den Recyclinghöfen, mit Sperrgutmarken zur Abholung oder in kleinen Mengen am Cargo-Tram. In den übrigen Gemeinden des Kantons regeln die kommunalen Entsorgungsstellen die Annahme. Die Systeme unterscheiden sich.

Die Entsorgung von Elektrogeräten ist kostenlos, da sie über die vorgezogene Recyclinggebühr beim Kauf bezahlt ist. Die Rücknahmesysteme SENS eRecycling für Haushaltgeräte und Leuchten sowie Swico Recycling für Computer, Unterhaltungselektronik und Büroelektronik nehmen Geräte über Verkaufsstellen und Sammelstellen zurück, unabhängig vom Kaufort. Computer und Telefone übergeben wir Ihnen vorher, damit Sie Daten sichern und löschen können.

Sonderabfall, etwa Farben, Lösungsmittel, Altöl, Batterien und Leuchtstoffröhren, geht an Annahmestellen, die ihn entgegennehmen dürfen. Medikamente nehmen Apotheken zurück. Papier mit Personendaten geht in die Aktenvernichtung. Ins Altpapier gehört es nicht. → Entsorgung im Kanton Zürich: was wohin gehört

Wer ohne Räumungsfirma entsorgt, kann sich an derselben Trennung orientieren. Bei unserer Entsorgung und Recycling ist sie im Festpreis enthalten.

Fotodokumentation vor und nach der Räumung

Bevor der erste Gegenstand die Wohnung verlässt, fotografieren wir jeden Raum, ausser dort, wo Namen sichtbar sind. Stücke für die Wertanrechnung fotografieren wir einzeln vor dem Abtransport. Nach der Räumung machen wir weitere Bilder für die Wohnungsübergabe.

Die Bilder helfen der Erbengemeinschaft, wenn später jemand fragt, wo der Sekretär geblieben ist. Für Willensvollstreckungen und Verwaltungen gehören sie zur Dokumentation, die wir standardmässig liefern.

Fotografieren Sie vor der Anfrage bei einer Firma auch selbst jede Wand und jeden offenen Schrank. Das dauert zwanzig Minuten und dient als Grundlage für jede spätere Diskussion.

Was Sie vor der Räumung selbst sortieren sollten

Zwei bis drei Stunden Vorarbeit senken den Preis und schützen das, was Ihnen wichtig ist:

  • Fotos, Briefe, Zeugnisse und Dokumente in eine eigene Kiste legen, bevor andere die Wohnung betreten
  • Gegenstände, die Angehörige behalten, mit Klebezettel und Namen markieren
  • Uhren, Schmuck, Münzen und Sammlungen zusammenstellen, damit wir sie schätzen können
  • Sonderabfall aus Keller und Putzschrank in einen Karton
  • Medikamente in die Apotheke

Alles andere kann stehen bleiben. Bei einer Nachlassräumung sortieren wir den Hausrat nach den vier Möglichkeiten. Die Besichtigung findet in der Regel nach wenigen Tagen statt, der Festpreis folgt schriftlich. → Nachlassräumung im Kanton Zürich


Allgemeine Information aus der Räumungspraxis. Für erbrechtliche Fragen, etwa wer über den Nachlass verfügen darf, ersetzt dieser Text keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Was macht eine Räumungsfirma mit den Möbeln?

Möbel mit Marktwert werden geschätzt und angerechnet. Gut erhaltene Möbel ohne Marktwert gehen ins Brocki, der Rest wird als Sperrgut entsorgt. Die Zuteilung steht in der Offerte. Sie können einzelne Stücke davon ausnehmen.

Nehmen Brockis in Zürich Möbel aus einer Wohnungsräumung?

Ja, aber nur, was sie verkaufen können: saubere, intakte Möbel, Geschirr, Lampen, Kleider. Schrankwände, alte Matratzen und Röhrenfernseher lehnen sie ab. Einige Häuser holen grössere Stücke gegen Voranmeldung ab und entscheiden vor Ort.

Was passiert mit Fotos und Briefen bei einer Räumung?

Auf Wunsch legen wir Fotos und Briefe, die wir finden, zur Seite und geben sie Ihnen. Sagen Sie uns vor der Räumung, wonach wir zusätzlich gezielt suchen sollen. Umfang und Übergabe vereinbaren wir mit Ihnen.

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an: 076 606 22 83.

Schicken Sie uns erste Fotos

Fotografieren Sie die Räume, die Sie räumen lassen möchten, und schicken Sie uns die Bilder. Sie müssen dafür nichts vorbereiten oder aufräumen. So können wir den Aufwand besser einschätzen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.