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Lexikon

Liquidationswert

Betrag, der sich für einen Gegenstand bei kurzfristigem Verkauf im vorhandenen Zustand tatsächlich erzielen lässt.

Aktualisiert am 02. September 2026

Der Liquidationswert ist der Betrag, den ein Gegenstand bei kurzfristigem Verkauf im vorhandenen Zustand tatsächlich erzielt. Er unterscheidet sich vom Neupreis, vom Wiederbeschaffungswert der Hausratversicherung und vom Verkehrswert, den eine Schätzung für die Erbteilung oder das Steuerinventar angibt. Für Hausrat liegt er oft weit darunter, weil der Markt für gebrauchte Möbel klein ist und Transport, Lagerung und Verkaufsaufwand vom Erlös abgehen. Merkblätter für Beistände verwenden den Begriff, wenn sie beschreiben, welcher Hausrat überhaupt verwertbar ist.

Was das für die Räumung bedeutet

Wir rechnen mit dem Liquidationswert, weil wir die Gegenstände selbst über Lager, Händler, Online-Plattformen oder Auktionshäuser verkaufen müssen. Angerechnet wird unser Einkaufspreis. Dass eine Uhr im Fachhandel viel kostet, ändert daran nichts. Massgebend ist, was sie im Weiterverkauf bringt, abzüglich Aufwand. Bei der Besichtigung sagen wir deshalb auch, was keinen Wert hat: grosse Schrankwände, Porzellanservice, Bücher ohne Seltenheitswert, Klaviere ohne Nachfrage. Bei Stücken, deren Wert wir nicht sicher beurteilen können, setzen wir keinen Betrag an. Wir empfehlen eine Zweitmeinung von Fachhändlern oder einem Auktionshaus. Die Erben können die Stücke auch selbst verkaufen. Wie die Anrechnung insgesamt funktioniert, steht auf der Seite Wertanrechnung.

Häufige Fragen

Warum liegt der Liquidationswert so weit unter dem Neupreis?

Gebrauchter Hausrat ist wenig gefragt. Abholung, Lagerung, Aufbereitung und Verkauf kosten Zeit und Geld. Was übrig bleibt, ist der Betrag, den ein Ankäufer zahlen kann.

Kann ich mehr erzielen, wenn ich selbst verkaufe?

Bei einzelnen Stücken geht das oft, kostet aber Zeit und Aufwand. Wer Wochen bis zur Wohnungsübergabe hat, kann Wertvolles selbst anbieten und den Rest räumen lassen. Sagen Sie das vor der Besichtigung, damit ohne diese Stücke kalkuliert wird.

Ist der Liquidationswert derselbe wie der Wert im Steuerinventar?

Nein. Das Steuerinventar fragt nach dem Verkehrswert am Todestag. Was das für Wertsachen bedeutet, klärt eine Steuerfachperson; der Ankaufsbeleg dient dabei als Nachweis des erzielten Betrags.

Konkrete Frage zu Ihrer Situation?

Dieses Lexikon ersetzt keine Rechtsberatung. Die Einzelheiten zur Räumung klären wir am Telefon oder bei der Besichtigung.

Schicken Sie uns erste Fotos

Fotografieren Sie die Räume, die Sie räumen lassen möchten, und schicken Sie uns die Bilder. Sie müssen dafür nichts vorbereiten oder aufräumen. So können wir den Aufwand besser einschätzen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.