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Lexikon

Erbengemeinschaft

Gemeinschaft aller Erben. Ihr gehört der Nachlass bis zur Teilung gemeinsam. Sie handelt einstimmig.

Aktualisiert am 02. September 2026

Mit dem Tod entsteht von Gesetzes wegen die Erbengemeinschaft (Art. 602 ZGB). Ihr gehört der ganze Nachlass gemeinsam, bis er geteilt ist. Kein Erbe kann allein über einzelne Gegenstände verfügen; Entscheide brauchen die Zustimmung aller. Das gilt für den Verkauf einer Uhr genauso wie für die Kündigung der Wohnung. Blockiert ein Erbe oder ist er nicht erreichbar, kann die Behörde auf Antrag einen Erbenvertreter einsetzen (Art. 602 Abs. 3 ZGB).

Was das für die Räumung bedeutet

Die Erbengemeinschaft ist unsere Auftraggeberin. Wir brauchen deshalb die Unterschrift aller Erben unter dem Auftrag oder eine Räumungsvollmacht, mit der alle eine Person bevollmächtigen. Eine Räumung gegen den Willen eines Miterben führen wir nicht durch, auch wenn die Verwaltung drängt. Die Offerte mit der bezifferten Anrechnung geht an alle Erben. Was einzelne behalten wollen, nehmen wir vorher heraus. Eine Auszahlung geht nur an die Person oder auf das Konto, das alle Erben schriftlich bezeichnet haben. Die Rechnung lautet auf die Erbengemeinschaft, vertreten durch die im Auftrag genannte Person. Das Fotoprotokoll liegt im Übergabe-Dossier, das jeder Erbe erhält. Auf Wunsch legen wir Dokumente, Briefe und Fotos, die wir finden, zur Seite und geben sie Ihnen. Wir suchen gezielt nach Gegenständen, die Sie vorab nennen, und legen sie separat bereit. Umfang und Übergabe vereinbaren wir vorher. Einzelheiten zur Anrechnung stehen auf der Seite Wertanrechnung.

Häufige Fragen

Kann ein Erbe die Räumung allein beauftragen?

Nur mit Vollmacht der übrigen Erben. Ohne diese Vollmacht ist der Auftrag angreifbar, und die anderen Erben können Schadenersatz verlangen, wenn Gegenstände weg sind, die sie behalten wollten.

Was, wenn ein Erbe im Ausland lebt?

Vollmacht und Offerte lassen sich per E-Mail austauschen, die Besichtigung kann per Video stattfinden. Die Vollmacht braucht trotzdem eine Unterschrift und eine Ausweiskopie der Person, die sie erteilt.

Wer zahlt die Räumung in der Erbengemeinschaft?

Die Räumungskosten werden aus dem Nachlass bezahlt. Streckt ein Erbe sie vor, kann er den Betrag bei der Erbteilung geltend machen. Die Belege dafür sind im Dossier.

Konkrete Frage zu Ihrer Situation?

Dieses Lexikon ersetzt keine Rechtsberatung. Die Einzelheiten zur Räumung klären wir am Telefon oder bei der Besichtigung.

Schicken Sie uns erste Fotos

Fotografieren Sie die Räume, die Sie räumen lassen möchten, und schicken Sie uns die Bilder. Sie müssen dafür nichts vorbereiten oder aufräumen. So können wir den Aufwand besser einschätzen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.