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Lexikon

Ausschlagungsfrist

Gesetzliche Frist von drei Monaten, innert der ein Erbe die Erbschaft ausschlagen kann.

Aktualisiert am 02. September 2026

Die Ausschlagungsfrist beträgt drei Monate (Art. 567 ZGB). Für gesetzliche Erben beginnt sie mit dem Tag, an dem sie vom Tod erfahren haben; für eingesetzte Erben mit der amtlichen Mitteilung der Verfügung von Todes wegen. Die Frist läuft für jeden Erben einzeln. Wer sie verstreichen lässt, hat die Erbschaft vorbehaltlos angenommen, mit Vermögen und Schulden. Aus wichtigen Gründen kann die zuständige Behörde die Frist verlängern oder eine neue ansetzen (Art. 576 ZGB), etwa bei laufendem Inventar oder Nachlasswerten im Ausland.

Was das für die Räumung bedeutet

Wir fragen bei jeder Nachlassräumung, wie die Frist steht. Läuft sie noch und ist offen, ob der Nachlass Schulden hat, verschieben wir den Räumungstermin. Eine Räumung mit Verkauf des Inventars in dieser Zeit kann als Einmischung gelten, und die Erben verlieren damit das Recht auf Ausschlagung. In der Zwischenzeit besichtigen wir die Wohnung, erstellen die Offerte mit bezifferter Anrechnung und reservieren einen Terminkorridor nach Fristende. Der Mietvertrag kann in dieser Phase gekündigt werden, damit keine unnötigen Mietzinse auflaufen. Ist die Vermögenslage klar und erklären alle Erben die Annahme gegenüber dem Gericht, muss niemand die drei Monate abwarten; das Gericht stellt die Erbbescheinigung dann früher aus. Der Auftraggeber bestätigt im Auftrag, dass keine Ausschlagung mehr offen ist. Bei Zweifeln verweisen wir an das Bezirksgericht oder eine Fachperson für Erbrecht. Den Weg von der ersten Anfrage bis zur Übergabe zeigt die Seite Ablauf.

Häufige Fragen

Wann beginnt die Frist, wenn ich erst spät vom Todesfall erfahre?

Für gesetzliche Erben zählt der Tag der Kenntnis. Der Todestag selbst ist unerheblich. Wer den Todesfall erst nach Wochen erfährt, hat ab diesem Zeitpunkt drei Monate. Notieren Sie das Datum, an dem Sie informiert wurden.

Kann eine Räumungsfirma die Frist prüfen?

Die Firma kann fragen und einen Hinweis im Auftrag festhalten. Verbindlich beurteilen das nur das Gericht oder eine Fachperson. Räumen & Werten verschiebt den Räumungstermin, solange die Frist läuft und die Erben die Annahme nicht schriftlich erklärt haben.

Konkrete Frage zu Ihrer Situation?

Dieses Lexikon ersetzt keine Rechtsberatung. Die Einzelheiten zur Räumung klären wir am Telefon oder bei der Besichtigung.

Schicken Sie uns erste Fotos

Fotografieren Sie die Räume, die Sie räumen lassen möchten, und schicken Sie uns die Bilder. Sie müssen dafür nichts vorbereiten oder aufräumen. So können wir den Aufwand besser einschätzen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.