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Lexikon

Fotoprotokoll

Datierte Aufnahmen jedes Raums vor Beginn und nach Abschluss der Räumung, als Teil des Übergabe-Dossiers.

Aktualisiert am 09. September 2026

Ein Fotoprotokoll besteht aus datierten Fotografien, die den Zustand einer Wohnung und ihres Inhalts vor und nach der Räumung zeigen. Es dokumentiert, was in der Wohnung war, in welchem Zustand sich Böden, Wände und Einbauten befanden und wie die Wohnung übergeben wurde. Erben dient es als Beleg gegenüber Miterben. Willensvollstrecker und Beistände nutzen es als Teil der Rechenschaft. Verwaltungen können es mit dem Abnahmeprotokoll vergleichen. Ein Fotoprotokoll ersetzt keine Inventarliste, ergänzt sie aber.

Was das für die Räumung bedeutet

Wir fotografieren jeden vom Auftrag erfassten Raum vor Beginn und nach Abschluss der Räumung. Dazu kommen Nahaufnahmen vorbestehender Schäden, etwa Kratzer im Parkett oder Flecken an der Wand. So ist später klar, was nicht durch die Räumung entstanden ist. Alle Bilder sind datiert und liegen als PDF im Übergabe-Dossier. Dieses erhält die Auftraggeberschaft nach der Übergabe. Sind mehrere Personen Auftraggeberschaft, erhält es jede von ihnen. Persönliche Dokumente und Fotos Dritter bilden wir nur so weit ab, wie es für den Nachweis nötig ist. An Dritte geben wir das Protokoll nur mit Zustimmung der Auftraggeberschaft weiter. Ist die Verwaltung selbst Auftraggeberin, erhält sie es ohne weiteres. Mehr zum Ablauf steht auf der Seite Nachlassräumung.

Häufige Fragen

Wozu brauche ich Fotos, wenn ich selbst dabei bin?

Miterben, Behörden oder die Verwaltung waren nicht dabei. Das Protokoll beantwortet spätere Fragen, etwa ob eine Kommode in der Wohnung stand oder ein Schaden schon vorher bestand.

Dürfen Räumungsfirmen die Fotos auf ihrer Website zeigen?

Nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebers. Wohnungsfotos lassen Rückschlüsse auf Personen zu und unterliegen dem Datenschutz. Wer das nicht will, hält es im Auftrag fest.

Wie lange werden die Bilder aufbewahrt?

So lange, wie es für den Nachweis nötig ist; danach werden sie gelöscht. Wir bewahren das Fotoprotokoll längstens zwei Jahre seit der Übergabe auf. Frist und Zweck nennt die Datenschutzerklärung.

Konkrete Frage zu Ihrer Situation?

Dieses Lexikon ersetzt keine Rechtsberatung. Die Einzelheiten zur Räumung klären wir am Telefon oder bei der Besichtigung.

Schicken Sie uns erste Fotos

Fotografieren Sie die Räume, die Sie räumen lassen möchten, und schicken Sie uns die Bilder. Sie müssen dafür nichts vorbereiten oder aufräumen. So können wir den Aufwand besser einschätzen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.