Lexikon
Sonderabfall
Abfälle mit gefährlichen Eigenschaften, die getrennt gesammelt und über bewilligte Annahmestellen entsorgt werden müssen.
Aktualisiert am 02. September 2026
Sonderabfall ist Abfall mit gefährlichen Eigenschaften, der weder in den Kehrichtsack noch ins Sperrgut gehört: Farben und Lacke, Lösungsmittel, Pflanzenschutzmittel, Säuren und Laugen, Altöl, Batterien und Akkus, Leuchtstoffröhren, Quecksilberthermometer, Spraydosen mit Restinhalt, Medikamente. Die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) regelt, wer solche Abfälle abgeben und annehmen darf und wie der Transport dokumentiert wird. In der Stadt Zürich nehmen die Recyclinghöfe von ERZ und die mobilen Sammelstellen Sonderabfall aus Haushalten an. Medikamente zählt die Stadt Zürich zum Sonderabfall; Verkaufsstellen nehmen sie an, teilweise gegen Entgelt.
Was das für die Räumung bedeutet
In Nachlasswohnungen finden wir Sonderabfall an vorhersehbaren Orten: Farbtöpfe im Keller, Chemikalien in der Garage, Medikamentenvorräte im Bad, Batterien in Schubladen, alte Feuerlöscher, Gasflaschen vom Grill. Wir sammeln diese Stoffe getrennt vom übrigen Räumgut in geeigneten Behältern und geben sie bei einer bewilligten Annahmestelle ab. Medikamente bringen wir in die Apotheke oder zur ERZ-Sammelstelle. Betäubungsmittel und verschreibungspflichtige Präparate werden nicht weitergegeben. Elektrogeräte mit Akku, Leuchtmittel und Thermometer gehen je nach Vorschrift der Anlage in die Elektrofraktion oder zum Sonderabfall. Die Entsorgung wird in der Offerte separat aufgeführt, weil sie andere Kosten verursacht als Sperrgut. Was wir vor Ort nicht sicher einordnen können, lassen wir stehen und klären es mit der Annahmestelle. Mehr zur Räumung von Keller und Garage auf der Seite Entrümpelung Zürich.
Häufige Fragen
Darf ich alte Medikamente in den Kehricht werfen?
Nein. Medikamente gehören in die Apotheke oder an eine Sammelstelle, damit Wirkstoffe nicht ins Abwasser oder in falsche Hände gelangen. Verkaufsstellen nehmen sie an, teilweise gegen Entgelt. Fragen Sie vorher nach.
Was ist mit Waffen und Munition?
Für Waffen und Munition gilt das Waffengesetz. Eine Räumungsfirma fasst sie nicht an; die Erben melden den Fund der Kantonspolizei, die das weitere Vorgehen erklärt.
Kostet Sonderabfall aus Haushalten etwas?
Kleinmengen aus Privathaushalten nehmen die Sammelstellen in der Stadt Zürich in der Regel kostenlos an. Bei Räumungen stehen die Kosten für Sortierung, Transport und bei grösseren Mengen die Annahmegebühren in der Offerte.
Konkrete Frage zu Ihrer Situation?
Dieses Lexikon ersetzt keine Rechtsberatung. Die Einzelheiten zur Räumung klären wir am Telefon oder bei der Besichtigung.