Lexikon
Erinnerungskiste
Behälter für persönlich wichtige Gegenstände, die bei der Räumung für die vereinbarte Übergabe bereitgelegt werden.
Aktualisiert am 02. September 2026
In einer Erinnerungskiste werden bei einer Räumung persönliche Gegenstände ohne Marktwert gesammelt, die für die Angehörigen wichtig sind: Fotoalben, Briefe, Tagebücher, Zeichnungen der Enkel, Militärbüchlein, Schulzeugnisse, das Notizbuch mit den Rezepten. Solche Dinge werden bei schnellen Räumungen leicht mit dem Altpapier entsorgt. «Erinnerungskiste» ist kein Fachbegriff. Er beschreibt eine Arbeitsweise, deren Fehlen viele Angehörige erst nach der Räumung bemerken.
Was das für die Räumung bedeutet
Auf Wunsch legen wir Dokumente, Briefe und Fotos, die wir finden, zur Seite und geben sie Ihnen. Bei der Räumung suchen wir zudem gezielt nach persönlich wichtigen Gegenständen, die Sie uns vorher nennen. Was wir im vereinbarten Umfang finden, legen wir separat in eine Kiste. Vor der Räumung halten wir fest, wonach wir suchen, wer die Kiste erhält und wie die Übergabe erfolgt. Wenn Sie einen Versand oder eine vorübergehende Aufbewahrung benötigen, vereinbaren wir das ebenfalls vorher, einschliesslich des Zeitraums. Wie die Räumung abläuft, steht auf der Seite Nachlassräumung Zürich.
Häufige Fragen
Was, wenn ich nicht weiss, was ich behalten will?
Besprechen Sie das mit uns vor der Räumung. Beschreiben Sie, welche Erinnerungsstücke Ihnen wichtig sind und wonach wir suchen sollen. So vereinbaren wir den Umfang der Suche und die Übergabe.
Wer bekommt die Kiste, wenn die Erben zerstritten sind?
Die Übergabe erfolgt an die im Auftrag bezeichnete Person. Wer das ist und ob eine befristete Aufbewahrung nötig ist, muss vor der Räumung geklärt und vereinbart sein.
Gehören Fotos und Briefe zum Nachlass?
Ja, rechtlich sind auch sie Nachlassgegenstände, die den Erben gemeinsam gehören. Weil sie keinen Vermögenswert haben, werden sie in der Praxis unter den Angehörigen aufgeteilt oder digitalisiert.
Konkrete Frage zu Ihrer Situation?
Dieses Lexikon ersetzt keine Rechtsberatung. Die Einzelheiten zur Räumung klären wir am Telefon oder bei der Besichtigung.