Die Räumung stark vermüllter Wohnungen unterscheidet sich in fast jedem Punkt von einer normalen Wohnungsauflösung: im Volumen, in der Vorbereitung, der Schutzausrüstung, der Entsorgung und der Nachbehandlung.
Für Angehörige ist die Situation zudem meist mit Scham verbunden. Das sollte beim Ablauf der Räumung berücksichtigt werden.
Vermüllung und pathologisches Horten sind anerkannte Phänomene. Sie haben nichts mit Charakter oder Willensschwäche zu tun. Häufig stehen Verlusterfahrungen, Depression, Demenz oder Isolation dahinter. Deshalb muss die Räumung anders durchgeführt werden.
Wann eine Räumung als Sonderfall gilt
Nicht jede volle Wohnung ist ein Sonderfall. Massgebend sind:
- Verstellte Fluchtwege, nur schmal begehbare Gänge, nicht vollständig zu öffnende Türen
- Schichtenbildung, der Boden ist nicht sichtbar
- Verdorbene Lebensmittel, Ungezieferbefall, Schimmel
- Fäkalien oder Urin, defekte oder unbenutzte Sanitäranlagen
- Anhaltender Geruch, der sich in Textilien und Bausubstanz festgesetzt hat
- Bauliche Schäden durch Feuchtigkeit oder Überlastung der Decken
Ab dem dritten Punkt gilt: Schutzausrüstung ist obligatorisch, und Angehörige sollten nicht selbst räumen.
Vorbereitung
Zur Arbeitssicherheit tragen wir bei der Besichtigung Handschuhe, Überziehschuhe und je nach Situation Atemschutz.
Wir schätzen Volumen und Entsorgungsanteile ab. Vermüllte Wohnungen enthalten überproportional viel Restmüll, oft mit hohem Feuchtigkeitsanteil, und häufig Sonderabfälle: Medikamente, Chemikalien, Batterien, alte Farben.
Wir planen den Zugang: Container oder Fahrzeug, Halteverbot, Tragwege, Schutz für Treppenhaus und Lift. Bei starkem Geruch hängt die Diskretion entscheidend davon ab, wie das Räumgut aus dem Haus transportiert wird.
Auf Wunsch legen wir Dokumente, Briefe und Fotos, die wir finden, zur Seite und geben sie Ihnen. Zudem suchen wir gezielt nach persönlich wichtigen Gegenständen. Nennen Sie uns vor der Räumung, wonach wir suchen sollen, etwa bestimmte Erinnerungsstücke. Was wir im vereinbarten Umfang finden, legen wir separat bereit. Die Übergabe besprechen wir vorher.
Wir klären die Auftragslage. Bei einer Nachlassräumung braucht es die Erbbescheinigung oder das Willensvollstreckerzeugnis, bei einer Räumung zu Lebzeiten den ausdrücklichen Auftrag der betroffenen Person oder ihrer gesetzlichen Vertretung.
Die Auftragslage ist besonders wichtig.
Wenn die betroffene Person noch lebt
Angehörige beauftragen manchmal eine Räumung, ohne dass die betroffene Person zugestimmt hat. Das ist rechtlich heikel und menschlich meist kontraproduktiv.
Ohne Zustimmung darf niemand räumen, weder Angehörige noch eine Firma. Wer eine Wohnung gegen den Willen der bewohnenden Person leert, greift in ihre Rechte ein, auch bei guter Absicht. Eine Ausnahme besteht nur bei einer Beistandschaft mit entsprechendem Auftrag oder wenn eine Behörde die Räumung angeordnet hat.
Erzwungene Räumungen wirken selten dauerhaft. Studien und Praxiserfahrung zeigen: Wird ohne Einbezug geräumt, ist der Zustand nach sechs bis achtzehn Monaten oft wiederhergestellt. Ohne Begleitung verändert die Räumung den Zustand nur vorübergehend.
Besser ist es, Fachstellen beizuziehen. Im Kanton Zürich sind die Sozialdienste der Wohngemeinde, die Pro Senectute und die Erwachsenenschutzbehörden Anlaufstellen. Bei akuter Gefährdung von Bewohnern oder Nachbarn ist es die KESB. Sie kennen die Verfahren und können eine Räumung so planen, dass ihr Ergebnis Bestand hat.
Wir räumen bewohnte Objekte nur mit Zustimmung der betroffenen Person oder mit behördlichem Auftrag. Nur unter dieser Bedingung ist die Arbeit sinnvoll.
Durchführung
Das Team trägt Schutzausrüstung: Einwegoverall, Schnittschutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe, je nach Belastung Atemschutz mit Partikelfilter. Bei Ungezieferbefall lassen wir vor der Räumung eine Bekämpfung durchführen, sonst verbreitet sich das Ungeziefer im Haus.
Wir räumen schichtweise von der Tür nach innen, zuerst die Fluchtwege. Auf Wunsch prüfen wir vor der Entsorgung jede Schicht auf Fundstücke.
Wir trennen Restmüll, Karton, Metall, Elektrogeräte und Sonderabfall direkt vor Ort. Das senkt die Entsorgungskosten erheblich, weil gemischter Abfall am teuersten ist.
Wir machen Fotos vor Beginn, nach der Räumung und nach der Reinigung. Bei Nachlässen mit mehreren Erben gehört diese Dokumentation bei uns zum Standard.
Nachbehandlung
Nach der Räumung ist die Wohnung leer, aber selten übergabefähig.
Es folgt eine Grundreinigung aller Oberflächen, häufig mehrfach.
Bei organischer Belastung desinfizieren wir mit für Innenräume zugelassenen Mitteln.
Die Geruchssanierung ist am aufwendigsten. Gerüche setzen sich in Tapeten, Bodenbelägen, Estrich und Holz fest. Je nach Intensität braucht es mehrfache Reinigung, Ozonbehandlung des leeren Raums, versiegelnde Anstriche, im Extremfall das Entfernen von Bodenbelägen und Tapeten.
Kleine Instandsetzungen übernehmen wir, wenn die Verwaltung sie verlangt und sie mietrechtlich geschuldet sind.
Bei Ozonbehandlungen muss der Raum während und nach der Behandlung gesperrt und danach gründlich gelüftet werden. Planen Sie dafür zusätzliche Tage ein.
Diskretion in der Praxis
Für viele Angehörige ist Diskretion am wichtigsten. Konkrete Massnahmen werden selten genannt. Diese helfen:
- Fahrzeug ohne Aufschrift. Mit einem Lieferwagen ohne Firmenlogo wirkt die Räumung wie ein Umzug. Auf Wunsch kommen wir damit.
- Geschlossene Behälter. Nötige offene Container vor dem Haus werden abgedeckt.
- Randzeiten. Auf Wunsch arbeiten wir früh am Morgen oder spät am Nachmittag, ausserhalb der Zeiten, in denen das Treppenhaus belebt ist.
- Kein Gespräch im Treppenhaus. Unsere Teams sprechen im Haus mit niemandem über den Auftrag.
- Ein Ansprechpartner gibt der Verwaltung Auskunft, damit nicht mehrere Personen antworten.
- Keine Bilder in Referenzen. Wir verwenden keine Objektfotos aus Aufträgen für Werbung, auch nicht anonymisiert.
Auf Wunsch informieren wir die Nachbarschaft vorab über einen «Umzug». Das beugt Fragen vor und ist wirksamer als Schweigen.
Kosten
Eine vermüllte Wohnung lässt sich weder am Telefon noch anhand von Fotos allein beurteilen. Wir kommen vorbei, gehen so weit hinein, wie es gefahrlos möglich ist, und nennen Ihnen danach den Festpreis in der Offerte.
Geruchssanierung und Desinfektion führen wir separat in der Offerte auf. Ihr Umfang zeigt sich oft erst in der leeren Wohnung, wenn erkennbar ist, wie tief Boden und Wände betroffen sind.
Eine Wertanrechnung kommt in vermüllten Objekten selten infrage, ist aber nicht ausgeschlossen. Wir sichten die Gegenstände trotzdem und finden gelegentlich Wertvolles.
Für Verwaltungen
Bei vermüllten Objekten im Mietverhältnis gilt: Eine Räumung ohne Rechtstitel ist nicht zulässig, auch bei erheblicher Beeinträchtigung. Der Weg führt über Abmahnung, ausserordentliche Kündigung und, wenn nötig, das Ausweisungsverfahren.
Bei akuter Gefährdung (Brandgefahr, Statik, Hygiene mit Auswirkung auf andere Wohnungen) sind Feuerpolizei und Gesundheitsbehörde zuständig. Wir übernehmen Aufträge von Verwaltungen gegen Vorlage des Rechtstitels und beachten die behördlichen Auflagen.
Häufige Fragen zu diesem Thema
Was kostet die Räumung einer Messie-Wohnung?
Wird die Nachbarschaft etwas mitbekommen?
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an: 076 606 22 83.