Lexikon
Beistandschaft
Behördlich angeordnete Massnahme des Erwachsenenschutzes, bei der ein Beistand eine hilfsbedürftige Person vertritt oder unterstützt.
Aktualisiert am 02. September 2026
Die Beistandschaft ist die Massnahme des Erwachsenenschutzes für Menschen, die ihre Angelegenheiten wegen einer Schwäche, einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr selbst besorgen können (Art. 390 ff. ZGB). Die KESB ordnet sie an und ernennt einen Beistand, der je nach Art der Beistandschaft begleitet, vertritt oder das Vermögen verwaltet. Die Aufgaben sind in der Ernennungsurkunde umschrieben; häufig gehören Wohnen, Finanzen und Gesundheit dazu. Berufsbeistände führen viele Mandate gleichzeitig und legen der KESB periodisch Rechenschaft ab. Private Beistände, oft Angehörige, unterstehen denselben Regeln.
Was das für die Räumung bedeutet
Steht die Auflösung eines Haushalts an, etwa beim Eintritt in ein Pflegeheim, ist der Beistand unser Ansprechpartner. Wir brauchen die Ernennungsurkunde mit dem Aufgabenbereich Wohnen und, bei Urteilsunfähigkeit der betreuten Person, den Beschluss der KESB zur Haushaltsauflösung. Die Offerte liefern wir vorher so, dass der Beistand sie dem Antrag beilegen kann. Wir gehen die Wohnung, wenn möglich, mit der betreuten Person durch. Was ins Heim mitgeht, kommt auf eine Liste, die das Heim gegenzeichnet. Auf Wunsch legen wir Dokumente, Briefe und Fotos, die wir finden, zur Seite und geben sie Ihnen. Bei der Sichtung suchen wir gezielt nach Gegenständen, die der Beistand oder die betreute Person vorab benannt hat. Wir legen sie separat bereit und vereinbaren den Umfang der Suche und die Übergabe vorher. Die Anrechnung erscheint als Gutschrift auf der Rechnung, damit der Kaufpreis dem Vermögen der betreuten Person zufliesst. Rechnung, Fotoprotokoll und Ankaufsbeleg bilden das Dossier für den Rechenschaftsbericht. Alles Weitere steht auf der Seite Haushaltsauflösung.
Häufige Fragen
Darf der Beistand Möbel verkaufen oder anrechnen lassen?
Im Rahmen der Haushaltsauflösung ja, wenn die KESB zugestimmt hat oder die urteilsfähige Person einverstanden ist. Der Kaufpreis gehört der betreuten Person. Die Rechnung weist ihn separat aus.
Wer zahlt die Räumung bei einer Beistandschaft?
Die betreute Person aus ihrem Vermögen. Reicht es nicht, kann die Sozialbehörde Kosten übernehmen; sie verlangt dafür eine Offerte mit Festpreis und entscheidet über eine Kostengutsprache.
Muss der Beistand bei der Räumung anwesend sein?
Nein. Schlüsselübergabe, Räumung und Wohnungsabnahme lassen sich mit Vollmacht erledigen. Bei der Suche nach Wertsachen und Dokumenten kann die KESB verlangen, dass eine weitere Person dabei ist.
Konkrete Frage zu Ihrer Situation?
Dieses Lexikon ersetzt keine Rechtsberatung. Die Einzelheiten zur Räumung klären wir am Telefon oder bei der Besichtigung.