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Lexikon

Ausweisungsentscheid

Gerichtlicher Entscheid, der eine Person zur Rückgabe eines Miet- oder Pachtobjekts verpflichtet und die Vollstreckung durch das Vollstreckungsamt zulässt.

Aktualisiert am 09. September 2026

Der Ausweisungsentscheid verpflichtet eine Person gerichtlich, ein Miet- oder Pachtobjekt zu verlassen und zurückzugeben. Die Vermieterschaft beantragt ihn im Kanton Zürich beim Einzelgericht am Ort der Liegenschaft. Ist der Sachverhalt unbestritten und die Rechtslage klar, gilt das summarische Verfahren nach Art. 257 ZPO, der Rechtsschutz in klaren Fällen. Ist die Kündigung strittig, führt der Weg über die Schlichtungsbehörde und das ordentliche Verfahren. Der Entscheid setzt eine Frist zum Auszug und ermächtigt zur Vollstreckung, wenn die Frist verstreicht. Vollstreckt wird nicht durch die Vermieterschaft selbst, sondern durch das zuständige Vollstreckungsamt, im Kanton Zürich das Gemeinde- oder Stadtammannamt.

Was das für die Räumung bedeutet

Der Ausweisungsentscheid ist eine von drei Grundlagen, auf die wir eine Räumung im Auftrag einer Verwaltung stützen können. Die anderen sind die Vollmacht der Erben und der Auftrag des Konkursamts. Ohne eine davon räumen wir nicht, auch keine offensichtlich verlassene Wohnung. Zurückgelassener Hausrat gehört weiterhin der Mieterseite oder ihren Erben. Wer ihn ohne Berechtigung entsorgt, haftet dafür. Liegt der Entscheid vor, brauchen wir das Datum der angesetzten Vollstreckung und den Kontakt zum Vollstreckungsamt. Dieses Amt ordnet an, was mit dem zurückgelassenen Hausrat geschieht. Das entscheiden weder die Vermieterschaft noch wir. Das Vorgehen steht auf der Seite Wohnungsräumung.

Häufige Fragen

Braucht es immer einen Ausweisungsentscheid?

Nein. Gibt die Mieterseite die Wohnung zurück oder erteilen die Erben eine Räumungsvollmacht, ist er überflüssig. Er ist nötig, wenn niemand die Wohnung zurückgibt und niemand eine Vollmacht erteilt. Dann ersetzt er die fehlende Zustimmung.

Ist ein verstorbener Mieter auszuweisen?

Der Mietvertrag endet nicht mit dem Tod. Er geht auf die Erben über. Richtet sich das Verfahren gegen sie, müssen sie bekannt sein. Sind sie unbekannt oder haben alle ausgeschlagen, führt der Weg über die zuständige Behörde und das Konkursamt, nicht über die Ausweisung.

Wer trägt die Kosten der Räumung nach einer Ausweisung?

Geschuldet sind sie von der ausgewiesenen Partei. Ob sie einbringlich sind, ist eine andere Frage; in der Praxis bleibt die Räumung oft bei der Vermieterschaft, die ihre Forderung anmeldet und mit dem Mietzinsdepot verrechnet.

Konkrete Frage zu Ihrer Situation?

Dieses Lexikon ersetzt keine Rechtsberatung. Die Einzelheiten zur Räumung klären wir am Telefon oder bei der Besichtigung.

Schicken Sie uns erste Fotos

Fotografieren Sie die Räume, die Sie räumen lassen möchten, und schicken Sie uns die Bilder. Sie müssen dafür nichts vorbereiten oder aufräumen. So können wir den Aufwand besser einschätzen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.