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Lexikon

Messie-Syndrom (Räumung)

Zwanghaftes Horten, bei dem eine Wohnung so weit mit Gegenständen gefüllt wird, dass Wohnen und Hygiene nicht mehr möglich sind.

Aktualisiert am 09. September 2026

Das Messie-Syndrom bezeichnet zwanghaftes Sammeln und Horten. Über Jahre wird eine Wohnung so weit mit Gegenständen, Papier, Verpackungen oder Abfall gefüllt, dass Räume nicht mehr begehbar sind und Hygiene, Sicherheit und Nachbarschaft leiden. Der Begriff ist umgangssprachlich. In der Medizin spricht man von pathologischem Horten. Der Zustand der Wohnung zeigt meist ein Problem, das die Räumung allein nicht behebt. Deshalb sind Beratungsstellen, Sozialdienste und behandelnde Ärztinnen häufig beteiligt.

Was das für die Räumung bedeutet

Eine Messie-Räumung darf nur beauftragen, wer verfügungsberechtigt ist: die betroffene Person selbst, ein Beistand mit Zustimmung der KESB, nach einem Todesfall die Erben oder ein Willensvollstrecker. Eine Verwaltung kann sie nur mit Einverständnis der Mieterschaft oder gestützt auf einen Ausweisungsentscheid beauftragen. Eigenmächtiges Räumen ist verbotene Eigenmacht. Wir besichtigen die Wohnung vorher, auch wenn sie kaum begehbar ist, und offerieren erst danach. Bei der Räumung sichten und sortieren wir die Gegenstände. Auf Wunsch legen wir Dokumente, Briefe und Fotos, die wir finden, zur Seite und geben sie Ihnen. Wir suchen gezielt nach Gegenständen, die Sie vorab nennen, und legen sie separat bereit. Umfang und Übergabe vereinbaren wir vorher. Verwertbares wird angerechnet, auch wenn es wenig ist. Lebensmittel, Medikamente, Chemikalien und Schädlingsbefall behandeln wir als Sonderfall mit eigener Entsorgung. Auf Wunsch kommen wir mit einem Fahrzeug ohne Aufschrift. Wir sprechen nicht mit Nachbarn. Ist die Person anwesend, bestimmt sie das Tempo. Das Sortieren übernehmen die zwei Kernpersonen unseres Teams, keine Aushilfen. Einzelheiten stehen auf der Seite Messie-Räumung Zürich.

Häufige Fragen

Wer zahlt die Räumung einer Messie-Wohnung?

Die Mieterschaft oder ihr Nachlass. Bei Beistandschaft das Vermögen der betreuten Person, subsidiär die Sozialbehörde gegen Kostengutsprache. Verwaltungen können Kosten, die sie vorstrecken, mit der Kaution verrechnen oder dem Nachlass in Rechnung stellen.

Darf die Verwaltung wegen Verwahrlosung sofort räumen?

Nein. Sie kann kündigen, bei Gefahr für das Gebäude die Behörden einschalten und eine Ausweisung beim Gericht verlangen. Räumen darf sie erst mit Entscheid oder Einverständnis.

Muss die betroffene Person bei der Räumung dabei sein?

Nicht zwingend. Manche wollen jedes Stück sehen, andere nicht. Ist sie anwesend, entscheidet sie beim Sortieren. Ist sie nicht anwesend, hält das Fotoprotokoll fest, was in der Wohnung war.

Konkrete Frage zu Ihrer Situation?

Dieses Lexikon ersetzt keine Rechtsberatung. Die Einzelheiten zur Räumung klären wir am Telefon oder bei der Besichtigung.

Schicken Sie uns erste Fotos

Fotografieren Sie die Räume, die Sie räumen lassen möchten, und schicken Sie uns die Bilder. Sie müssen dafür nichts vorbereiten oder aufräumen. So können wir den Aufwand besser einschätzen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.