Lexikon
Pflichtteil
Gesetzlich geschützter Mindestanteil am Nachlass, den der Erblasser bestimmten Erben nicht entziehen kann.
Aktualisiert am 02. September 2026
Der Pflichtteil ist der Teil des Nachlasses, den der Erblasser bestimmten gesetzlichen Erben nicht durch Testament oder Erbvertrag entziehen kann (Art. 470 und 471 ZGB). Seit dem 1. Januar 2023 beträgt er für Nachkommen die Hälfte ihres gesetzlichen Erbanspruchs; für den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Partner ebenfalls die Hälfte. Eltern haben seit der Revision keinen Pflichtteil mehr. Über den Rest, die frei verfügbare Quote, kann der Erblasser frei bestimmen. Wird ein Pflichtteil verletzt, muss der betroffene Erbe ihn mit der Herabsetzungsklage geltend machen; von Amtes wegen geschieht nichts.
Was das für die Räumung bedeutet
Der Pflichtteil betrifft die Aufteilung des Nachlasses. Die Räumung erfolgt davor. Für unsere Arbeit gilt: Auch ein auf den Pflichtteil gesetzter Erbe gehört zur Erbengemeinschaft. Jeder Erbe muss dem Auftrag zustimmen oder die Räumungsvollmacht unterschreiben. Ein Kind, das im Testament auf den Pflichtteil gesetzt wurde, bleibt Erbe. Ohne seine Unterschrift räumen wir nicht. Für die Abrechnung liefern wir die Offerte mit bezifferter Anrechnung, den Ankaufsbeleg und das Fotoprotokoll vor und nach der Räumung. Die Belege zeigen den vereinbarten Ankaufspreis und den Zustand der Räume. Auf Wunsch legen wir Dokumente, Briefe und Fotos, die wir finden, zur Seite und geben sie Ihnen. Wir suchen gezielt nach Gegenständen, die Sie vorab nennen, und vereinbaren deren Übergabe. Bei Kunst, Schmuck oder Sammlungen empfehlen wir eine Fachschätzung, bevor etwas angerechnet wird, damit kein Erbe die Bewertung anfechten kann. Was die Anrechnung enthält, steht auf der Seite Wertanrechnung.
Häufige Fragen
Zählt der Hausrat zum Pflichtteil?
Der Pflichtteil wird am ganzen Nachlass berechnet, Hausrat eingeschlossen. In der Praxis fällt gewöhnlicher Hausrat wenig ins Gewicht; Wertsachen können den Nachlass aber erheblich verändern. Massgebend ist der Stand des Vermögens zur Zeit des Todes.
Kann ein auf den Pflichtteil gesetztes Kind die Räumung verhindern?
Es ist Erbe und gehört zur Erbengemeinschaft; ohne seine Zustimmung darf nicht geräumt werden. Blockiert es ohne Grund, kann ein Miterbe beim Gericht einen Erbenvertreter beantragen.
Was, wenn zu Lebzeiten schon viel verschenkt wurde?
Schenkungen können unter bestimmten Voraussetzungen zur Berechnung des Pflichtteils hinzugerechnet werden (Art. 475 ZGB). Wer das vermutet, wendet sich an eine Fachperson für Erbrecht.
Konkrete Frage zu Ihrer Situation?
Dieses Lexikon ersetzt keine Rechtsberatung. Die Einzelheiten zur Räumung klären wir am Telefon oder bei der Besichtigung.