Zum Inhalt springen

Lexikon

Erbvertrag

Zweiseitige Verfügung von Todes wegen, mit der sich Erblasser und Vertragspartner gegenseitig binden.

Aktualisiert am 09. September 2026

Der Erbvertrag ist eine Verfügung von Todes wegen, die zwei oder mehr Personen gemeinsam abschliessen (Art. 494 ff. ZGB). Anders als das Testament kann er nicht einseitig widerrufen werden; Änderungen brauchen die Zustimmung aller Vertragsparteien. Er muss öffentlich beurkundet werden, im Beisein von zwei Zeugen (Art. 512 ZGB). Typische Inhalte sind die Einsetzung einer bestimmten Person als Erbin, der Verzicht eines Kindes auf seinen Erbteil gegen eine Abfindung zu Lebzeiten oder Regelungen zwischen Ehegatten in Patchworkfamilien. Wie das Testament wird der Erbvertrag nach dem Tod der Behörde abgeliefert und eröffnet.

Was das für die Räumung bedeutet

Für uns zählt, wer nach der Eröffnung als Erbe feststeht und wer verfügen darf. Ein Erbvertrag ändert nichts am Grundsatz: Auftrag und Räumungsvollmacht kommen von allen Erben oder vom eingesetzten Willensvollstrecker. Wir bitten die Auftraggebenden um Mitteilung, ob ein Erbvertrag eröffnet wurde und ob er Vermächtnisse enthält, etwa ein Möbelstück oder eine Sammlung für eine bestimmte Person. Solche Gegenstände nehmen wir aus der Anrechnung heraus und vermerken den Verbleib in der Offerte. Finden wir bei der Sichtung ein Testament oder einen Erbvertrag, halten wir den Fund im Fundprotokoll fest und liefern das Dokument dem zuständigen Bezirksgericht ab (Art. 556 Abs. 2 ZGB). Bei Erbverträgen mit Erbverzicht kann unklar sein, wer noch Erbe ist; in solchen Fällen warten wir auf die Erbbescheinigung. Was zu einer Räumung gehört, zeigt die Seite Nachlassräumung Zürich.

Häufige Fragen

Kann ein Erbvertrag die Pflichtteile aufheben?

Ja, wenn die pflichtteilsgeschützten Personen selbst Vertragspartei sind und verzichten. Ein Erbverzichtsvertrag ist die übliche Form dafür. Ohne ihre Mitwirkung bleiben die Pflichtteile bestehen.

Was, wenn ein Erbvertrag und ein Testament vorliegen?

Das Gericht eröffnet beide. Ein späteres Testament, das dem Erbvertrag widerspricht, können die Vertragspartner anfechten (Art. 494 ZGB). Solche Fälle gehören zu einer Fachperson für Erbrecht.

Muss der Erbvertrag bei der Räumung vorgelegt werden?

Nein. Die Räumungsfirma braucht den Nachweis der Berechtigung, also Erbbescheinigung oder Willensvollstreckerzeugnis, und die Unterschriften der Erben. Der Inhalt des Vertrags geht sie nur an, soweit einzelne Gegenstände zugewiesen sind.

Konkrete Frage zu Ihrer Situation?

Dieses Lexikon ersetzt keine Rechtsberatung. Die Einzelheiten zur Räumung klären wir am Telefon oder bei der Besichtigung.

Schicken Sie uns erste Fotos

Fotografieren Sie die Räume, die Sie räumen lassen möchten, und schicken Sie uns die Bilder. Sie müssen dafür nichts vorbereiten oder aufräumen. So können wir den Aufwand besser einschätzen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.