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Lexikon

Erbenvertreter

Von der Behörde eingesetzte Person, die den Nachlass für die Erbengemeinschaft verwaltet, wenn diese sich nicht einigt.

Aktualisiert am 02. September 2026

Die zuständige Behörde setzt den Erbenvertreter auf Antrag eines Miterben für die Erbengemeinschaft ein (Art. 602 Abs. 3 ZGB). Er verwaltet den Nachlass bis zur Teilung und handelt anstelle der Erben, wenn diese sich nicht einigen, ein Erbe unerreichbar ist oder ein Entscheid nicht warten kann. Im Kanton Zürich ernennt ihn das Einzelgericht des Bezirksgerichts am letzten Wohnsitz. Anders als der Willensvollstrecker wird er nicht vom Erblasser bestimmt. Seine Befugnisse umfassen die Verwaltung. Die Teilung selbst bleibt Sache der Erben.

Was das für die Räumung bedeutet

Ein Erbenvertreter kann die Räumung beauftragen, ohne dass alle Erben unterschreiben. Wir verlangen den Ernennungsentscheid des Gerichts und einen Ausweis. Sein Mandat ist auf die Verwaltung beschränkt. Deshalb klären wir vorab mit ihm, ob seine Ernennung den Verkauf von Inventar deckt. Bei Zweifeln legen wir die Offerte mit der Anrechnung den Erben oder dem Gericht vor, bevor etwas die Wohnung verlässt. Erinnerungsstücke, die einzelne Erben beanspruchen, bleiben in der Wohnung oder gehen in die Erinnerungskiste. Das notieren wir in der Offerte. Die Rechnung lautet auf die Erbengemeinschaft, vertreten durch den Erbenvertreter. Das Fotoprotokoll erhält er für seine Rechenschaft gegenüber den Erben. Auf Wunsch legen wir Dokumente, Briefe und Fotos, die wir finden, zur Seite und geben sie Ihnen. Wir suchen gezielt nach Gegenständen, die Sie vorab nennen. Umfang und Übergabe vereinbaren wir vorher. Auszahlungen gehen auf das von ihm bezeichnete Nachlasskonto. Das Vorgehen im Nachlass beschreibt die Seite Nachlassräumung.

Häufige Fragen

Wann wird ein Erbenvertreter eingesetzt?

Wenn ein Miterbe es beantragt und die Gemeinschaft handlungsunfähig ist: etwa weil ein Erbe jede Unterschrift verweigert, im Ausland nicht erreichbar ist oder die Wohnung zum Kündigungstermin übergeben werden muss. Das Gericht prüft den Antrag und kann Auflagen machen.

Wer trägt die Kosten des Erbenvertreters?

Seine Entschädigung geht zulasten des Nachlasses. Die Höhe legt das Gericht fest oder genehmigt sie.

Kann der Erbenvertreter Möbel verkaufen?

Innerhalb der Verwaltung ja, wenn der Verkauf dem Erhalt des Nachlasses dient, etwa weil die Wohnung geräumt werden muss. Bei wertvollen Stücken empfiehlt sich eine Rückfrage beim Gericht oder die Zustimmung der Erben.

Konkrete Frage zu Ihrer Situation?

Dieses Lexikon ersetzt keine Rechtsberatung. Die Einzelheiten zur Räumung klären wir am Telefon oder bei der Besichtigung.

Schicken Sie uns erste Fotos

Fotografieren Sie die Räume, die Sie räumen lassen möchten, und schicken Sie uns die Bilder. Sie müssen dafür nichts vorbereiten oder aufräumen. So können wir den Aufwand besser einschätzen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.