Lexikon
Ausschlagung der Erbschaft
Erklärung eines Erben gegenüber der Behörde, die Erbschaft mit Vermögen und Schulden nicht anzutreten.
Aktualisiert am 02. September 2026
Mit der Ausschlagung erklärt ein Erbe, dass er die Erbschaft nicht antritt (Art. 566 ff. ZGB). Er erhält nichts aus dem Nachlass und haftet nicht für dessen Schulden. Die Erklärung erfolgt mündlich oder schriftlich bei der zuständigen Behörde (Art. 570 ZGB). Im Kanton Zürich ist das das Einzelgericht des Bezirksgerichts am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Die Erklärung muss vorbehaltlos sein und kann nicht widerrufen werden. Schlagen alle nächsten gesetzlichen Erben aus, liquidiert das Konkursamt den Nachlass (Art. 573 ZGB).
Was das für die Räumung bedeutet
Solange eine Ausschlagung möglich ist, räumen wir nicht. Wer Hausrat verkauft oder entsorgen lässt, mischt sich in die Erbschaft ein und verliert das Ausschlagungsrecht (Art. 571 Abs. 2 ZGB). Das gilt auch für den Keller und für Gegenstände, die niemand haben will. Bei jeder Anfrage nach einem Todesfall fragen wir deshalb, ob die Frist läuft und ob Schulden möglich sind. Ist die Lage unklar, empfehlen wir das Gespräch mit dem Bezirksgericht oder einer Fachperson, bevor ein Termin fixiert wird. Eine Besichtigung und eine Offerte sind vorher möglich, weil ein Augenschein keine Verfügung über den Nachlass ist. Haben alle Erben ausgeschlagen, ist das Konkursamt unser Auftraggeber; Angehörige zahlen die Räumung dann nicht. Im Auftrag steht ein Hinweis auf die Frist, und der Auftraggeber bestätigt, dass er verfügungsberechtigt ist. Mehr zum Vorgehen bei einer Wohnungsräumung in Zürich.
Häufige Fragen
Darf ich vor der Ausschlagung Fotos und persönliche Andenken mitnehmen?
Gegenstände ohne Vermögenswert sind in der Praxis meist unproblematisch. Die Grenze ist aber unscharf. Wer ausschlagen will, lässt im Zweifel alles in der Wohnung und fragt später beim Konkursamt nach, das Persönliches in der Regel herausgibt.
Gilt die Kündigung der Wohnung als Annahme der Erbschaft?
Die Kündigung schützt den Nachlass als Verwaltungshandlung vor weiteren Kosten und gilt allein nicht als Annahme. Sie sollte von allen Erben gemeinsam unterschrieben werden. Bei Unsicherheit empfiehlt sich eine kurze Rückfrage beim Gericht.
Wer räumt, wenn alle Erben ausschlagen?
Das Konkursamt übernimmt die Wohnung, versiegelt sie und verwertet, was Wert hat. Es beauftragt die Räumung selbst und bezahlt sie aus der Konkursmasse.
Konkrete Frage zu Ihrer Situation?
Dieses Lexikon ersetzt keine Rechtsberatung. Die Einzelheiten zur Räumung klären wir am Telefon oder bei der Besichtigung.