Lexikon
Besenrein
Zustand einer Wohnung, die vollständig geräumt und grob gereinigt ist, ohne vertragliche Endreinigung.
Aktualisiert am 02. September 2026
Besenrein bedeutet: Die Wohnung ist vollständig geräumt. Möbel, Hausrat, Abfallsäcke sowie lose Nägel oder Dübel am Boden sind entfernt. Die Böden sind gewischt oder gesaugt, Keller- und Estrichabteil leer. Der Begriff ist gesetzlich nicht definiert. Er stammt aus Kaufverträgen und Räumungsofferten und grenzt Räumung von Reinigung ab: Fenster, Backofen, Kühlschrank, Fugen und Storen sind nicht gereinigt. Bei Mietwohnungen verlangen die meisten Verträge und die Verwaltungspraxis im Kanton Zürich mehr: eine Reinigung, die die Vermieterschaft abnehmen kann.
Was das für die Räumung bedeutet
Besenrein ist bei uns der Standard, mit dem jede Räumung endet. Das steht so in der Offerte. Wir nehmen alles mit, was nicht ausdrücklich in der Wohnung bleiben soll, auch Lampen, Vorhänge und Kellerregale, und wischen die Böden. Ob das für die Übergabe genügt, hängt vom Mietvertrag und von der Verwaltung ab. Bei Eigentumswohnungen, die verkauft werden, genügt es oft, bei Mietwohnungen selten. Deshalb fragen wir bei der Besichtigung nach dem Vertrag und dem Übergabetermin und schlagen die Endreinigung als eigene Leistung vor. Wir halten schriftlich fest, was in der Wohnung bleibt, etwa Einbauten des Vermieters oder Gegenstände, die ein Nachmieter übernimmt, damit es beim Übergabetermin keine Diskussion gibt. Beides zusammen beschreibt die Seite Räumung und Reinigung Zürich.
Häufige Fragen
Reicht besenrein für die Wohnungsabnahme durch die Verwaltung?
In der Regel nicht. Verwaltungen im Kanton Zürich erwarten eine gereinigte Wohnung, oft mit Fensterreinigung und entkalkten Armaturen. Wer besenrein übergibt, muss mit einer Nachreinigung auf eigene Kosten rechnen.
Gehören Keller und Estrich zu besenrein?
Ja. Alle Räume, die zum Mietobjekt gehören, müssen leer sein, auch das Kellerabteil, der Estrich, ein Garagenplatz und ein allfälliges Gartenhäuschen.
Was ist mit Dübeln und Nagellöchern?
Dübel werden entfernt; Löcher gelten je nach Alter und Anzahl als normale Abnützung oder als Schaden. Das entscheidet sich beim Abnahmetermin, meist anhand des Einzugsprotokolls.
Konkrete Frage zu Ihrer Situation?
Dieses Lexikon ersetzt keine Rechtsberatung. Die Einzelheiten zur Räumung klären wir am Telefon oder bei der Besichtigung.