Lexikon
Abnahmeprotokoll
Schriftliches Protokoll der Wohnungsabnahme mit Mängeln, Zählerständen und übergebenen Schlüsseln, von beiden Seiten unterschrieben.
Aktualisiert am 09. September 2026
Das Abnahmeprotokoll wird bei der Wohnungsabnahme erstellt. Es hält Raum für Raum fest, in welchem Zustand die Wohnung zurückgegeben wird, welche Mängel die Vermieterschaft beanstandet, welche Schlüssel übergeben wurden und wie die Zählerstände lauten. Beide Seiten unterschreiben es. Für die Vermieterschaft ist es die Grundlage, um Schäden geltend zu machen. Für die Mieterseite ist es der Beleg, dass die Wohnung ordnungsgemäss zurückgegeben wurde. Mängel, die bei der Prüfung erkennbar waren und nicht im Protokoll stehen, kann die Vermieterschaft später nicht mehr geltend machen (Art. 267a OR). Versteckte Mängel bleiben vorbehalten.
Was das für die Räumung bedeutet
Die Abnahme ist Ihr Termin mit der Verwaltung. Wir sind nicht dabei. Sie erhalten von uns ein Fotoprotokoll der geräumten und gereinigten Wohnung mit Datum. Es zeigt, in welchem Zustand wir sie verlassen haben, und dient als Grundlage bei späteren Beanstandungen. Achten Sie im Protokoll darauf, dass Reinigung und Schäden getrennt stehen, dass alle übergebenen Schlüssel einzeln stehen und dass Vorbehalte, etwa zu Dübellöchern, ausdrücklich als Vorbehalt vermerkt sind. Die Leistung im Ganzen zeigt die Seite Räumung und Reinigung Zürich.
Häufige Fragen
Muss ich das Protokoll unterschreiben, wenn ich nicht einverstanden bin?
Sie können Ihre Einwände direkt im Protokoll vermerken und dann unterschreiben. Die Unterschrift bestätigt die Übergabe; ob eine Forderung berechtigt ist, bleibt offen, wenn Sie sie im Protokoll bestreiten. Wer einen Schaden bestreitet, schreibt «bestritten» daneben.
Was, wenn die Verwaltung kein Protokoll erstellt?
Dann verlangen Sie eines oder halten den Zustand selbst mit Fotos und Datum fest. Ohne Protokoll und ohne sofortige Mängelmeldung kann die Vermieterschaft später kaum Ansprüche stellen.
Wie lange sollte das Protokoll aufbewahrt werden?
Bis das Mietzinsdepot freigegeben und die Erbteilung abgeschlossen ist. Im Dossier bleibt es bei den übrigen Belegen.
Konkrete Frage zu Ihrer Situation?
Dieses Lexikon ersetzt keine Rechtsberatung. Die Einzelheiten zur Räumung klären wir am Telefon oder bei der Besichtigung.