Lexikon
Erbteilung
Aufteilung des Nachlasses unter den Erben, mit der die Erbengemeinschaft endet.
Aktualisiert am 02. September 2026
Die Erbteilung ist die Aufteilung des Nachlasses unter den Erben. Jeder Erbe kann sie jederzeit verlangen, sofern nicht Gesetz oder Vertrag einen Aufschub vorsehen (Art. 604 ZGB). Die Erben einigen sich frei über die Zuweisung; der Teilungsvertrag muss schriftlich sein (Art. 634 ZGB). Kommt keine Einigung zustande, entscheidet das Gericht. Mit der Teilung endet die Erbengemeinschaft. Hausrat wird dabei oft zuerst aufgeteilt oder verwertet, weil die Wohnung vorher übergeben werden muss.
Was das für die Räumung bedeutet
Die Räumung erfolgt meist vor der Teilung und muss später belegbar sein. Wir liefern dafür die Offerte mit der bezifferten Anrechnung, den Ankaufsbeleg und die Rechnung mit Einzelpositionen. Damit ist der vereinbarte Ankaufspreis dokumentiert. Auf Wunsch legen wir Dokumente, Briefe und Fotos, die wir finden, zur Seite und geben sie Ihnen. Wir suchen gezielt nach Gegenständen, die Sie vorab nennen. Umfang und Übergabe vereinbaren wir vorher. Vor der Räumung fragen wir, welche Stücke einzelne Erben übernehmen wollen. Diese nehmen wir aus der Anrechnung heraus und vermerken den Verbleib. Wer einen Gegenstand aus der Erbschaft übernimmt, lässt ihn sich in der Regel bei der Teilung anrechnen. Unser Betrag dient als Anhaltspunkt. Verbindlich schätzt eine Fachperson. Die Räumungskosten werden aus dem Nachlass bezahlt. Streckt ein Erbe sie vor, weist die Rechnung den Betrag aus. Was die Anrechnung enthält, steht auf der Seite Wertanrechnung.
Häufige Fragen
Muss der Hausrat vor der Teilung geschätzt werden?
Nur wenn die Erben es wollen oder Streit besteht. Gewöhnlicher Hausrat hat oft einen geringen Verkaufswert. Die Anrechnung zeigt, was verwertbar war. Für Kunst, Schmuck oder Sammlungen lohnt sich eine Fachschätzung.
Kann ein Erbe Gegenstände vor der Teilung mitnehmen?
Nur mit Zustimmung der anderen. Bis zur Teilung gehört alles der Gemeinschaft. Wer Stücke behalten will, sagt es vor der Räumung; sie werden dann in der Liste vermerkt.
Wie lange kann die Teilung dauern?
Es gibt keine Frist. Manche Erbengemeinschaften bestehen Jahre, weil eine Liegenschaft oder ein Streit die Teilung aufhält. Die Wohnung muss trotzdem zum Kündigungstermin geräumt sein.
Konkrete Frage zu Ihrer Situation?
Dieses Lexikon ersetzt keine Rechtsberatung. Die Einzelheiten zur Räumung klären wir am Telefon oder bei der Besichtigung.