Lexikon
Wohnungsabnahme
Gemeinsame Prüfung der geräumten und gereinigten Wohnung durch Mieterseite und Vermieterschaft bei der Rückgabe.
Aktualisiert am 09. September 2026
Die Wohnungsabnahme ist der Termin, an dem die Mieterseite die geräumte und gereinigte Wohnung an die Vermieterschaft zurückgibt. Beide Seiten gehen gemeinsam durch alle Räume, prüfen Zustand und Reinigung und halten Mängel im Abnahmeprotokoll fest. Die Vermieterschaft muss die Wohnung bei der Rückgabe prüfen und Mängel, für die sie den Mieter haftbar machen will, sofort melden (Art. 267a OR). Nach einem Todesfall treten die Erben in die Rolle des Mieters; sie oder eine bevollmächtigte Person nehmen den Termin wahr. Verwaltungen im Kanton Zürich legen ihn meist auf den letzten Tag des Mietverhältnisses oder kurz davor.
Was das für die Räumung bedeutet
Der Rückgabetermin bestimmt unseren Zeitplan. Nennen Sie ihn uns bei der Besichtigung. Wir planen Räumung und Reinigung davor. Die Abnahme ist Ihr Termin mit der Verwaltung. Wir sind nicht dabei. Auf Wunsch übernehmen wir die Schlüssel gegen Quittung. Sie erhalten von uns das Fotoprotokoll der geräumten Wohnung. Damit können Sie belegen, in welchem Zustand wir sie verlassen haben. Angaben zur Leistung stehen auf der Seite Wohnungsräumung.
Häufige Fragen
Müssen alle Erben zur Abnahme kommen?
Nein. Eine Person mit Vollmacht genügt. Sie muss das Protokoll unterschreiben dürfen und alle Schlüssel dabeihaben.
Was, wenn die Verwaltung Mängel geltend macht, die schon beim Einzug bestanden?
Das Einzugsprotokoll ist der Massstab. Was darin steht, kann bei der Rückgabe nicht als neuer Schaden gelten. Fehlt es, hilft das Fotoprotokoll der Räumungsfirma, das den Zustand vor der Räumung zeigt.
Wer zahlt Schäden, die die Verwaltung bei der Abnahme feststellt?
Normale Abnützung trägt die Vermieterschaft. Für darüber hinausgehende Schäden haftet die Mieterseite, also der Nachlass; die Verwaltung verrechnet sie oft mit dem Mietzinsdepot. Bei Streit ist die Schlichtungsbehörde zuständig.
Konkrete Frage zu Ihrer Situation?
Dieses Lexikon ersetzt keine Rechtsberatung. Die Einzelheiten zur Räumung klären wir am Telefon oder bei der Besichtigung.