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Lexikon

Räumungsvollmacht

Schriftliche Vollmacht aller Erben an eine Person, in ihrem Namen die Räumung zu beauftragen und die Wohnung zu übergeben.

Aktualisiert am 02. September 2026

Mit einer Räumungsvollmacht ermächtigen die Erben eine Person schriftlich, in ihrem Namen die Räumung einer Wohnung zu beauftragen, Schlüssel zu übernehmen und die Wohnung der Verwaltung zu übergeben. Der Begriff ist kein Gesetzesbegriff. Rechtlich handelt es sich um eine gewöhnliche Vollmacht (Art. 32 ff. OR). Sie ist nötig, weil die Erbengemeinschaft nur gemeinsam über den Nachlass verfügen kann und selten alle Erben vor Ort sind. Bevollmächtigt werden kann ein Miterbe, ein Angehöriger, ein Treuhänder oder eine Anwältin.

Was das für die Räumung bedeutet

Wir verlangen die Vollmacht, sobald es mehr als einen Erben gibt und nicht alle den Auftrag selbst unterschreiben. Sie soll enthalten: die Namen aller Erben, die bevollmächtigte Person, die Adresse der Wohnung, den Umfang (Räumung, Anrechnung und Ankauf des Inventars, Schlüsselübernahme, Übergabe an die Verwaltung, Entgegennahme von Funden), das Konto oder die Person für eine Auszahlung, Datum und Unterschriften. Dazu kommen Ausweiskopien der Unterzeichnenden und, sobald vorhanden, die Erbbescheinigung. Vor der Bescheinigung akzeptieren wir Todesschein, Familienausweis und eine schriftliche Erklärung, dass keine weiteren Erben bekannt sind. Eine Vorlage erhalten Sie auf Anfrage. Sie ersetzt keine Beratung. Die Vollmacht kommt ins Übergabe-Dossier, das alle Erben erhalten. Was sonst vor dem Räumungstermin geklärt sein muss, steht auf der Seite Ablauf.

Häufige Fragen

Reicht eine Vollmacht per E-Mail?

Ein eingescanntes, unterschriebenes Dokument mit Ausweiskopie wird in der Praxis akzeptiert. Bei Auszahlungen an die bevollmächtigte Person prüft die Firma genauer und kann Originale verlangen.

Braucht ein Willensvollstrecker eine Räumungsvollmacht?

Nein. Er weist sich mit dem Willensvollstreckerzeugnis aus und handelt in eigener Befugnis. Dasselbe gilt für den Beistand mit Ernennungsurkunde und KESB-Zustimmung.

Kann die Vollmacht widerrufen werden?

Jeder Erbe, der die Vollmacht erteilt hat, kann sie jederzeit widerrufen. Der Widerruf gilt, sobald er der Firma zugeht. Er macht bereits erfolgte Räumungen nicht rückgängig. Bedenken sollten deshalb vor dem Termin geäussert werden.

Konkrete Frage zu Ihrer Situation?

Dieses Lexikon ersetzt keine Rechtsberatung. Die Einzelheiten zur Räumung klären wir am Telefon oder bei der Besichtigung.

Schicken Sie uns erste Fotos

Fotografieren Sie die Räume, die Sie räumen lassen möchten, und schicken Sie uns die Bilder. Sie müssen dafür nichts vorbereiten oder aufräumen. So können wir den Aufwand besser einschätzen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.