Lexikon
Öffentliches Inventar
Amtliches Verzeichnis von Vermögen und Schulden mit Rechnungsruf, das Erben vor der Annahme verlangen können.
Aktualisiert am 02. September 2026
Das öffentliche Inventar ist ein amtliches Verzeichnis der Aktiven und Passiven eines Nachlasses (Art. 580 ff. ZGB). Jeder Erbe, der die Erbschaft noch nicht angenommen hat, kann es innert eines Monats seit Kenntnis des Todesfalls verlangen. Die Behörde erfasst das Vermögen und führt einen Rechnungsruf durch, in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden müssen. Danach entscheiden die Erben, ob sie annehmen, unter öffentlichem Inventar annehmen, ausschlagen oder die amtliche Liquidation verlangen. Im Kanton Zürich nimmt das Notariat am letzten Wohnsitz das Inventar auf.
Was das für die Räumung bedeutet
Während das Verfahren läuft, dürfen die Erben nur Verwaltungshandlungen vornehmen, die keinen Aufschub dulden. Eine Räumung mit Verwertung gehört nicht dazu. Wir warten deshalb, bis die Erben sich gegenüber der Behörde erklärt haben. Vorher besichtigen wir die Wohnung und erstellen die Offerte, weil ein Augenschein den Bestand nicht verändert. Der Anrechnungsbetrag in der Offerte kann den Erben zudem helfen, den Hausrat für das Inventar zu beziffern. Verlangen die Erben nach dem Rechnungsruf die amtliche Liquidation, wird das Notariat als Liquidator unser Auftraggeber. Die Räumungskosten gehen dann zulasten des Nachlasses. Den Kaufpreis für das Inventar belegen wir gegenüber der Behörde. Im Auftrag bestätigt der Auftraggeber, dass kein Inventarverfahren mehr offen ist. Unsere Leistungen beschreibt die Seite Nachlassräumung Zürich.
Häufige Fragen
Wann lohnt sich ein öffentliches Inventar?
Es kommt infrage, wenn Vermögen vorhanden ist, aber Bürgschaften, Steuernachforderungen oder Darlehen nicht ausgeschlossen sind. Bei klar überschuldetem Nachlass ist die Ausschlagung einfacher. Bei kleinem, übersichtlichem Nachlass ist der Aufwand unverhältnismässig. Eine Fachperson oder das Notariat kann bei der Einschätzung helfen.
Darf ich den Mietvertrag während des Inventars kündigen?
Die Kündigung gilt als Verwaltungshandlung, die den Nachlass vor auflaufenden Kosten schützt. Sie ist in der Regel zulässig; im Zweifel lassen Sie es sich vom Notariat bestätigen.
Was kostet das Verfahren?
Die Gebühren richten sich nach dem Umfang des Nachlasses und gehen zu dessen Lasten. Die Behörde verlangt meist einen Kostenvorschuss von den Erben, die das Inventar beantragt haben.
Konkrete Frage zu Ihrer Situation?
Dieses Lexikon ersetzt keine Rechtsberatung. Die Einzelheiten zur Räumung klären wir am Telefon oder bei der Besichtigung.