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Lexikon

Kündigung des Mietvertrags nach Todesfall

Sonderkündigungsrecht der Erben nach Art. 266i OR, mit gesetzlicher Frist auf den nächsten gesetzlichen Termin.

Aktualisiert am 02. September 2026

Der Mietvertrag endet nicht mit dem Tod der Mieterin oder des Mieters. Er geht auf die Erben über. Der Mietzins läuft weiter, bis das Mietverhältnis ordentlich endet. Die Erben haben ein eigenes Kündigungsrecht: Sie können mit der gesetzlichen Frist auf den nächsten gesetzlichen Termin kündigen (Art. 266i OR), unabhängig von längeren Fristen oder Mindestlaufzeiten im Vertrag. Für Wohnungen beträgt die gesetzliche Frist drei Monate (Art. 266c OR). Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (Art. 266l OR). Weil sie den Nachlass betrifft, sollten alle Erben unterschreiben oder eine Vollmacht beilegen.

Was das für die Räumung bedeutet

Der Kündigungstermin bestimmt unseren Zeitplan: Bis dahin muss die Wohnung geräumt, gereinigt und übergeben sein. Bei der ersten Anfrage fragen wir deshalb nach dem Vertrag und dem Kündigungsdatum. Räumung und Reinigung planen wir mit Reserve vor der Abnahme. Läuft die Ausschlagungsfrist noch, ist die Kündigung trotzdem möglich. Sie gilt als Verwaltungshandlung und schützt den Nachlass vor weiteren Kosten. Geräumt wird erst, wenn die Erbenlage geklärt ist. Wollen die Erben früher aus dem Vertrag, hilft ein zumutbarer Nachmieter (Art. 264 OR). Auf Wunsch bereiten wir die Wohnung so weit vor, dass Besichtigungen möglich sind. Wir stimmen uns auf Wunsch direkt mit der Verwaltung ab, damit Übergabetermin, Schlüsselrückgabe und Vorgaben zur Reinigung feststehen. Die Seite Wohnungsräumung Zürich beschreibt die Räumung einer Mietwohnung.

Häufige Fragen

Gilt die Kündigung als Annahme der Erbschaft?

Die Kündigung schützt als Erhaltungshandlung den Nachlass vor Kosten und gilt für sich allein nicht als Annahme. Wer ausschlagen will, kündigt trotzdem und lässt sich dies im Zweifel vom Bezirksgericht bestätigen.

Kann die Verwaltung die Wohnung selbst räumen, wenn niemand kündigt?

Nein. Auch bei aufgelaufenen Mietzinsen darf die Vermieterschaft die Wohnung nicht eigenmächtig räumen. Sie kündigt ihrerseits mit dem amtlichen Formular, ermittelt die Erben oder meldet den Fall dem Notariat und beauftragt eine Räumung nur mit Vollmacht der Erben oder über das Konkursamt.

Was passiert mit dem Mietzinsdepot?

Es gehört zum Nachlass und wird nach der Abnahme freigegeben, abzüglich berechtigter Forderungen. Die Bank verlangt dafür die Erbbescheinigung und die Unterschriften aller Erben.

Konkrete Frage zu Ihrer Situation?

Dieses Lexikon ersetzt keine Rechtsberatung. Die Einzelheiten zur Räumung klären wir am Telefon oder bei der Besichtigung.

Schicken Sie uns erste Fotos

Fotografieren Sie die Räume, die Sie räumen lassen möchten, und schicken Sie uns die Bilder. Sie müssen dafür nichts vorbereiten oder aufräumen. So können wir den Aufwand besser einschätzen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.