Zum Inhalt springen

Lexikon

Wertanrechnung

Verrechnung des Ankaufswerts von verwertbarem Inventar mit den Kosten der Räumung, in der Offerte als eigener Betrag.

Aktualisiert am 02. September 2026

Wertanrechnung bedeutet, dass eine Räumungsfirma verwertbare Gegenstände aus dem Haushalt ankauft und den Ankaufswert mit den Räumungskosten verrechnet. Rechtlich sind das zwei Geschäfte: ein Auftrag für Räumung und Reinigung und ein Kaufvertrag über das Inventar. Die Anrechnung ist eine Verrechnung, kein Rabatt. Eine seriöse Anrechnung ist in der Offerte beziffert und für alle Erben sichtbar.

Was das für die Räumung bedeutet

Bei der Besichtigung bewerten wir verkäufliche Gegenstände zum Liquidationswert. Daraus ergibt sich ein Betrag für das, was sich verwerten lässt. Was Sie behalten wollen, nehmen wir vorher heraus. Die Offerte nennt Räumungspreis und Anrechnung getrennt und hält fest, welcher von drei Fällen vorliegt: Sie zahlen die Differenz, Sie zahlen nichts, oder wir zahlen aus. Die meisten Räumungen sind nicht gratis. Wir halten vor Ort schriftlich und verbindlich fest, welcher Fall vorliegt. Für den Ankauf gibt es einen eigenen Beleg mit Ausweis und Unterschrift der verfügungsberechtigten Person. Übersteigt der Kaufpreis die Räumungskosten, zahlen wir Ihnen den Rest am Tag des Räumungsbeginns aus, bar oder per Überweisung, gegen Quittung. Wir schätzen nicht, was wir nicht beurteilen können, etwa ein Bild ohne Signatur. Wir empfehlen eine Zweitmeinung oder nehmen das Stück aus dem Auftrag. Der Kaufpreis steht bei der Besichtigung fest. Eine spätere Abrechnung über den Weiterverkauf gibt es nicht. Wir vereinbaren vorher, welcher Hausrat zum Ankauf gehört und welche Gegenstände ausgenommen sind. Auf Wunsch legen wir Dokumente, Briefe und Fotos, die wir finden, zur Seite und geben sie Ihnen. Wir suchen gezielt nach Gegenständen, die Sie vorab nennen, und legen sie separat bereit. Den Umfang der Suche und die Übergabe halten wir vor der Räumung fest. Einzelheiten stehen auf der Seite Wertanrechnung.

Häufige Fragen

Kann eine Räumung durch Wertanrechnung kostenlos werden?

Möglich, aber selten. Es braucht Inventar, dessen Ankaufswert die Kosten deckt. Wer eine Gratisräumung zusagt, bevor er die Wohnung gesehen hat, kennt den Bestand nicht.

Wer darf die Anrechnung entgegennehmen?

Nur wer über den Nachlass verfügen darf: alle Erben gemeinsam, eine bevollmächtigte Person, der Willensvollstrecker oder der Beistand mit KESB-Zustimmung. Bei einer Wohnungsauflösung zu Lebzeiten die Person selbst, sofern sie urteilsfähig ist.

Wie erscheint die Anrechnung auf der Rechnung?

Als Verrechnung unter dem Total, mit Verweis auf den Ankaufsbeleg. Räumung und Reinigung stehen mit allen Einzelheiten und der Mehrwertsteuer auf der Rechnung, der Ankauf getrennt. So bleibt beides für Erben, Treuhänder und Behörden nachvollziehbar.

Konkrete Frage zu Ihrer Situation?

Dieses Lexikon ersetzt keine Rechtsberatung. Die Einzelheiten zur Räumung klären wir am Telefon oder bei der Besichtigung.

Schicken Sie uns erste Fotos

Fotografieren Sie die Räume, die Sie räumen lassen möchten, und schicken Sie uns die Bilder. Sie müssen dafür nichts vorbereiten oder aufräumen. So können wir den Aufwand besser einschätzen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.