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Lexikon

Nachlassankauf

Kauf des verwertbaren Inventars aus einem Nachlass durch die Räumungsfirma, belegt mit Ankaufsbeleg und Legitimation.

Aktualisiert am 02. September 2026

Nachlassankauf ist der Kauf von Möbeln, Uhren, Schmuck, Kunst, Sammlungen oder anderem Inventar aus einem Nachlass durch eine Räumungsfirma oder einen Händler. Rechtlich ist es ein Kaufvertrag zwischen den Verfügungsberechtigten und dem Ankäufer, unabhängig vom Räumungsauftrag. Der Kaufpreis wird ausbezahlt oder mit der Räumung verrechnet. Verkaufen darf nur, wer über den Nachlass verfügen kann: die Erben gemeinsam, ein Willensvollstrecker, ein Beistand mit Zustimmung der KESB oder das Konkursamt. Wer von einer nicht berechtigten Person kauft, riskiert, dass der Kauf angefochten wird.

Was das für die Räumung bedeutet

Wir kaufen an, was in der Offerte angerechnet ist, und halten den Kauf auf einem eigenen Ankaufsbeleg fest: Gesamtbetrag, Name, Adresse und Ausweiskopie der verkaufenden Person, Datum, Unterschriften. Vorher prüfen wir die Legitimation: Erbbescheinigung oder Willensvollstreckerzeugnis, Unterschriften oder Vollmacht aller Erben, bei Beiständen die Ernennungsurkunde und der KESB-Beschluss. Vor der Bescheinigung akzeptieren wir Todesschein, Familienausweis, Vollmachten aller bekannten Erben und eine schriftliche Vollständigkeitserklärung. Ausbezahlt wird am Tag des Räumungsbeginns, nach Wunsch der Kundschaft bar oder per Überweisung. Bei mehreren Erben erfolgt die Auszahlung auf das Konto, das alle Erben bezeichnet haben. Läuft die Ausschlagungsfrist noch oder ist ein Inventar offen, kaufen wir nicht an. Mehr dazu auf der Seite Wertanrechnung.

Häufige Fragen

Kann ich Nachlass ohne Erbbescheinigung verkaufen?

Seriöse Ankäufer verlangen einen Berechtigungsnachweis. Verkäufe vor der Bescheinigung sind riskant, weil sie als Annahme der Erbschaft gelten. Sichern, Besichtigen und Offerieren ist vorher möglich. Verkauft wird danach.

Fällt beim Ankauf Mehrwertsteuer an?

Beim Kauf von Privatpersonen nicht. Räumung und Reinigung sind dagegen mehrwertsteuerpflichtige Leistungen und stehen auf der Rechnung getrennt. Steuerfragen zum Nachlass selbst beantwortet der Treuhänder.

Was, wenn ein Erbe den Verkauf später bestreitet?

Der Ankaufsbeleg mit Unterschriften und Ausweiskopien zeigt, wer verkauft hat. Deshalb verlangt die Firma vor dem Ankauf die Zustimmung aller Erben oder eine Vollmacht; ohne sie wird nicht angekauft.

Konkrete Frage zu Ihrer Situation?

Dieses Lexikon ersetzt keine Rechtsberatung. Die Einzelheiten zur Räumung klären wir am Telefon oder bei der Besichtigung.

Schicken Sie uns erste Fotos

Fotografieren Sie die Räume, die Sie räumen lassen möchten, und schicken Sie uns die Bilder. Sie müssen dafür nichts vorbereiten oder aufräumen. So können wir den Aufwand besser einschätzen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.