Zum Inhalt springen

Lexikon

Konkursamtliche Liquidation des Nachlasses

Abwicklung eines ausgeschlagenen Nachlasses: Das Konkursamt erfasst und verwertet das Vermögen und bezahlt Gläubiger.

Aktualisiert am 02. September 2026

Schlagen alle nächsten gesetzlichen Erben die Erbschaft aus, liquidiert das Konkursamt den Nachlass (Art. 573 ZGB). Das Konkursgericht eröffnet den Konkurs über die Erbschaft. Das Konkursamt sperrt Konten, nimmt ein Inventar auf, versiegelt die Wohnung und verwertet, was Wert hat, meist durch Versteigerung. Aus dem Erlös werden zuerst die Verfahrenskosten und dann die Gläubiger bezahlt. Ein Überschuss ginge an die Erben, die ausgeschlagen haben. Im Kanton Zürich sind die Notariate zugleich Konkursämter. Die Erben organisieren die Räumung in diesem Fall nicht und bezahlen sie nicht.

Was das für die Räumung bedeutet

Unser Auftraggeber ist dann das Konkursamt. Wir räumen erst, wenn es die Wohnung freigibt, und gleichen die angerechneten Gegenstände mit dem Konkursinventar ab. Aus der Wohnung kommt nur, was freigegeben ist, alles andere wäre ein Bruch amtlicher Beschlagnahme. Der Ankauf von Inventar läuft über das Amt, mit Beleg für den Kaufpreis zugunsten der Masse. Die Anrechnung senkt die Räumungskosten, die sonst die Masse tragen muss. Die Rechnung lautet auf das Konkursamt zulasten der Konkursmasse, mit Einzelpositionen für die Akten. Schlüssel erhalten wir vom Amt und geben sie dort zurück. Die Übergabe an die Verwaltung protokollieren wir. Persönliche Gegenstände ohne Vermögenswert, die Angehörige wünschen, geben wir nur mit Zustimmung des Amts heraus. Wie eine Räumung im Behördenauftrag dokumentiert wird, zeigt die Seite Nachlassräumung Zürich.

Häufige Fragen

Darf ich Fotos und persönliche Papiere holen, wenn alle ausgeschlagen haben?

Fragen Sie das Konkursamt, bevor die Wohnung verwertet wird. Gegenstände ohne Vermögenswert gibt es in der Regel heraus. Wer die Wohnung ohne Absprache betritt und Sachen mitnimmt, riskiert den Vorwurf der Einmischung.

Kann das Konkursamt die Räumung an eine Firma vergeben?

Ja. Es beauftragt Räumung und Entsorgung selbst, wenn die Wohnung leer werden muss und nichts Verwertbares übrig ist. Die Kosten gehen zulasten der Masse; die Verwaltung erhält die Wohnung vom Amt zurück.

Was, wenn die Konkursmasse die Kosten nicht deckt?

Dann wird das Verfahren mangels Aktiven eingestellt. Die Räumung fällt in der Praxis der Vermieterschaft zu. Angehörige sind nicht verpflichtet, sie zu bezahlen. Wer sie trotzdem übernehmen will, spricht das vorher mit dem Amt ab.

Konkrete Frage zu Ihrer Situation?

Dieses Lexikon ersetzt keine Rechtsberatung. Die Einzelheiten zur Räumung klären wir am Telefon oder bei der Besichtigung.

Schicken Sie uns erste Fotos

Fotografieren Sie die Räume, die Sie räumen lassen möchten, und schicken Sie uns die Bilder. Sie müssen dafür nichts vorbereiten oder aufräumen. So können wir den Aufwand besser einschätzen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.