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Lexikon

Vorsorgeauftrag

Schriftliche Verfügung, mit der eine urteilsfähige Person festlegt, wer sie bei Urteilsunfähigkeit vertritt und ihr Vermögen verwaltet.

Aktualisiert am 02. September 2026

Mit dem Vorsorgeauftrag bestimmt eine handlungsfähige Person, wer für sie die Personensorge, die Vermögenssorge und den Rechtsverkehr übernimmt, falls sie urteilsunfähig wird (Art. 360 ff. ZGB). Er muss wie ein Testament von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben oder öffentlich beurkundet sein (Art. 361 ZGB). Wirksam wird er erst, wenn die KESB nach Eintritt der Urteilsunfähigkeit prüft, ob er gültig errichtet wurde und die beauftragte Person geeignet ist (Art. 363 ZGB). Danach erhält die beauftragte Person eine Urkunde, mit der sie sich ausweist. Der Vorsorgeauftrag ersetzt in diesem Umfang eine Beistandschaft.

Was das für die Räumung bedeutet

Eine Person mit validiertem Vorsorgeauftrag kann für die urteilsunfähige Person die Wohnung kündigen und den Haushalt auflösen lassen, ohne dass ein Beistand ernannt werden muss. Wir verlangen die Urkunde der KESB und einen Ausweis. Eine Kopie des Auftrags selbst genügt nicht, weil daraus nicht hervorgeht, ob die KESB ihn in Kraft gesetzt hat. Angehörige ohne validierten Vorsorgeauftrag und ohne Beistandschaft können die Wohnung einer urteilsunfähigen Person nicht auflösen lassen. Das gesetzliche Vertretungsrecht des Ehegatten deckt nur die gewöhnliche Verwaltung (Art. 374 ZGB). Ist die Person noch urteilsfähig, entscheidet sie selbst. Der Vorsorgeauftrag kommt dann nicht zur Anwendung. Der Kaufpreis aus der Anrechnung gehört der vertretenen Person. Rechnung und Ankaufsbeleg lauten auf sie, vertreten durch die beauftragte Person. Das Dossier hilft der beauftragten Person, später gegenüber der KESB oder den Erben Rechenschaft abzulegen. Wie eine Wohnungsauflösung beim Heimeintritt abläuft, steht auf der Seite Wohnung auflösen beim Umzug ins Altersheim.

Häufige Fragen

Wo wird der Vorsorgeauftrag hinterlegt?

Zu Hause, bei einer Vertrauensperson oder bei einem Notariat. Der Hinterlegungsort kann beim Zivilstandsamt eingetragen werden, damit die KESB ihn findet (Art. 361 Abs. 3 ZGB). Ein Vorsorgeauftrag, den niemand findet, nützt nichts.

Gilt der Vorsorgeauftrag nach dem Tod weiter?

Nein. Mit dem Tod endet er, und die Erben oder der Willensvollstrecker übernehmen. Für die Räumung nach einem Todesfall braucht es die Legitimation der Erben.

Kann die beauftragte Person Möbel verkaufen?

Ja, im Rahmen der Vermögenssorge, wenn der Auftrag sie umfasst. Bei ausserordentlichen Geschäften kann die KESB Auflagen machen. Die beauftragte Person handelt im Interesse der vertretenen Person und dokumentiert ihr Vorgehen.

Konkrete Frage zu Ihrer Situation?

Dieses Lexikon ersetzt keine Rechtsberatung. Die Einzelheiten zur Räumung klären wir am Telefon oder bei der Besichtigung.

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