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Lexikon

Nachlassregelung

Gesamtheit der Vorkehrungen, mit denen eine Person zu Lebzeiten den Umgang mit ihrem Nachlass festlegt.

Aktualisiert am 02. September 2026

Die Nachlassregelung umfasst die Vorkehrungen einer Person zu Lebzeiten, damit ihr Nachlass später nach ihrem Willen abgewickelt wird. Dazu gehören Testament oder Erbvertrag, die Einsetzung eines Willensvollstreckers, der Vorsorgeauftrag für den Fall der Urteilsunfähigkeit, die Patientenverfügung sowie praktische Unterlagen: eine Übersicht über Konten, Versicherungen und Verträge, ein Ordner mit den wichtigen Dokumenten und eine Liste, wer welche Gegenstände erhalten soll. Rechtlich verbindlich sind nur die Teile, die die Formvorschriften des ZGB erfüllen.

Was das für die Räumung bedeutet

Ein geregelter Nachlass verkürzt jede Räumung. Liegt eine Liste vor, wer welches Möbel, welches Bild oder welchen Schmuck erhält, nehmen wir diese Stücke aus der Anrechnung heraus, vermerken den Verbleib und liefern sie auf Wunsch an die Angehörigen. Auf Wunsch legen wir Dokumente, Briefe und Fotos, die wir finden, zur Seite und geben sie Ihnen. Eine gezielte Suche nach weiteren Unterlagen besprechen wir vor der Räumung. Wir vereinbaren den Umfang der Suche und die Übergabe. Wer zu Lebzeiten Ordnung schaffen will, etwa vor dem Umzug in ein Alterszentrum, kann mit uns durch die Wohnung gehen. Gemeinsam markieren wir mit Klebepunkten, was bleibt, was an die Familie geht, was angerechnet und was entsorgt wird. Die Anrechnung legen wir mit der Person selbst fest. Sie entscheidet über jedes Stück. Den Ablauf für den Heimeintritt finden Sie auf der Seite Wohnung auflösen beim Umzug ins Altersheim.

Häufige Fragen

Ist eine handschriftliche Liste mit Zuweisungen von Gegenständen verbindlich?

Nur wenn sie die Form eines Testaments erfüllt: vollständig von Hand geschrieben, datiert, unterschrieben. Sonst bleibt sie ein Wunsch, den die Erben meist respektieren, aber nicht befolgen müssen. Wer sichergehen will, lässt sich beraten.

Kann ich zu Lebzeiten schon Gegenstände verkaufen oder anrechnen lassen?

Ja, solange Sie urteilsfähig sind, entscheiden Sie allein über Ihr Eigentum, und der Erlös gehört Ihnen. Bei grösseren Werten kann ein Verkauf unter Wert später bei der Pflichtteilsberechnung eine Rolle spielen; das klärt eine Fachperson.

Welche Unterlagen erleichtern den Erben die Räumung am meisten?

Der Mietvertrag mit Kündigungsterminen, die Hausratversicherung, eine Übersicht der Schlüssel und eine Liste der Gegenstände, die nicht entsorgt werden dürfen.

Konkrete Frage zu Ihrer Situation?

Dieses Lexikon ersetzt keine Rechtsberatung. Die Einzelheiten zur Räumung klären wir am Telefon oder bei der Besichtigung.

Schicken Sie uns erste Fotos

Fotografieren Sie die Räume, die Sie räumen lassen möchten, und schicken Sie uns die Bilder. Sie müssen dafür nichts vorbereiten oder aufräumen. So können wir den Aufwand besser einschätzen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.