Lexikon
Siegelung der Wohnung
Amtliche Sicherungsmassregel, mit der die Behörde eine Wohnung verschliesst, bis die Erbenlage geklärt ist.
Aktualisiert am 02. September 2026
Die Siegelung ist eine Sicherungsmassregel des Erbrechts (Art. 551 und 552 ZGB). Die Behörde verschliesst die Wohnung der verstorbenen Person und versieht die Tür mit einem amtlichen Siegel. Damit bleibt der Bestand des Nachlasses unverändert, bis feststeht, wem er gehört. Anlass sind meist unbekannte oder abwesende Erben, ein Antrag eines Erben oder Gläubigers, ein Erbe unter umfassender Beistandschaft oder ein laufender Nachlasskonkurs. Im Kanton Zürich siegelt in der Regel das Notariat am letzten Wohnsitz. Bei einer Ausschlagung durch alle Erben siegelt das Konkursamt. Ein Siegelbruch ist strafbar.
Was das für die Räumung bedeutet
Eine gesiegelte Wohnung betreten wir nicht, auch nicht für eine Besichtigung. Vorher können wir Stockwerk, Lift, Zufahrt, das ungefähre Volumen nach Angaben der Erben und mögliche Termine nach der Entsiegelung klären. Die Festpreisofferte mit bezifferter Anrechnung erstellen wir bei der Besichtigung. Diese ist oft direkt am Entsiegelungstermin möglich, wenn die Erben uns dazu einladen. Nimmt die Behörde bei der Entsiegelung ein Inventar auf, gleichen wir die angerechneten Gegenstände damit ab. Der Mietvertrag kann trotz Siegelung gekündigt werden. Das stoppt die Mietzinse, auch wenn die Übergabe erst später stattfindet. Verwaltungen informieren wir auf Wunsch, warum kein Übergabetermin möglich ist. Wie es nach der Entsiegelung weitergeht, steht auf der Seite Nachlassräumung Zürich.
Häufige Fragen
Wie lange bleibt eine Wohnung gesiegelt?
Bis die Behörde die Erben ermittelt hat und die Berechtigung feststeht. Bei bekannten Erben sind das oft wenige Wochen, bei Erbenruf oder Auslandbezug Monate. Eine Prognose gibt nur die zuständige Stelle.
Kann ich Dokumente aus der gesiegelten Wohnung holen?
Nur mit der Behörde. Das Notariat kann einen begleiteten Zugang gewähren, etwa für eine Versicherungspolice oder ein Testament. Fragen Sie schriftlich an; eigenmächtiges Öffnen gilt als Einmischung in die Erbschaft.
Läuft die Miete während der Siegelung weiter?
Ja, zulasten des Nachlasses. Deshalb lohnt es sich, den Mietvertrag früh zu kündigen und die Verwaltung über die Siegelung zu informieren.
Konkrete Frage zu Ihrer Situation?
Dieses Lexikon ersetzt keine Rechtsberatung. Die Einzelheiten zur Räumung klären wir am Telefon oder bei der Besichtigung.