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Lexikon

Steuerinventar

Amtliches Verzeichnis des Vermögens einer verstorbenen Person, das die Steuerbehörde kurz nach dem Tod aufnimmt.

Aktualisiert am 02. September 2026

Das Steuerinventar ist ein amtliches Verzeichnis des Vermögens einer verstorbenen Person am Todestag. Es dient der Erbschaftssteuer und der Prüfung, ob alles versteuert war (Art. 154 ff. DBG und kantonales Steuergesetz). Das Gesetz sieht die Aufnahme innert zwei Wochen nach dem Tod vor. Bis das Inventar aufgenommen ist oder die Behörde darauf verzichtet, dürfen die Erben ohne deren Zustimmung nicht über das Nachlassvermögen verfügen. Die Inventarbehörde kann die Wohnung dafür siegeln. Im Kanton Zürich meldet sich die Inventarbehörde der Wohnsitzgemeinde bei den Erben, oft mit einem Fragebogen. In bestimmten Fällen nimmt das Notariat das Inventar vor Ort auf.

Was das für die Räumung bedeutet

Wir räumen und kaufen Inventar erst an, wenn das Steuerinventar aufgenommen ist oder die Inventarbehörde zugestimmt hat. Der Auftraggeber bestätigt das im Auftrag. Bis dahin besichtigen wir, erstellen die Offerte mit bezifferter Anrechnung und halten einen Termin frei. Der Ankaufsbeleg dient später als Nachweis, zu welchem Betrag das Inventar verwertet wurde. Die Räumungsrechnung gehört als Nachlassschuld in die Steuerabrechnung. Das Dossier enthält dafür alle Positionen. Ob und wie der Kaufpreis und Wertsachen im Inventar erscheinen, beantworten wir nicht. Das klärt der Treuhänder oder die Steuerbehörde. Was die Anrechnung enthält und wie sie sich prüfen lässt, steht auf der Seite Wertanrechnung.

Häufige Fragen

Muss ich das Steuerinventar abwarten, bevor ich räume?

Ja, wenn eines angeordnet ist. Fragen Sie bei der Behörde nach, ob ein Inventar aufgenommen wird und wann. Bei kleinen Nachlässen verzichtet sie manchmal darauf und teilt das mit.

Gehört der Hausrat ins Steuerinventar?

Gewöhnlicher Hausrat wird in der Regel nicht bewertet; Schmuck, Kunst, Sammlungen und andere Wertsachen schon. Wo die Grenze liegt und was zu deklarieren ist, sagt die Inventarbehörde oder eine Steuerfachperson.

Ist das Steuerinventar dasselbe wie das öffentliche Inventar?

Nein. Das Steuerinventar dient den Steuern und wird von Amtes wegen aufgenommen. Das öffentliche Inventar verlangen Erben selbst, um Schulden zu kennen, bevor sie annehmen oder ausschlagen.

Konkrete Frage zu Ihrer Situation?

Dieses Lexikon ersetzt keine Rechtsberatung. Die Einzelheiten zur Räumung klären wir am Telefon oder bei der Besichtigung.

Schicken Sie uns erste Fotos

Fotografieren Sie die Räume, die Sie räumen lassen möchten, und schicken Sie uns die Bilder. Sie müssen dafür nichts vorbereiten oder aufräumen. So können wir den Aufwand besser einschätzen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.